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Wochenblatt

für die

Provinz Hanau.

Hanau, Donnerstag den 14. Januar 1864/

Ernennungen nnd Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor von Meyerfeld von der Stelle eines Generaladjutanten zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Geheimen Hofrath Vogel das Kommandeur- kreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsor­dens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant K e l l e r m a n n vom Gene­ralstab von der Führung als Chef des Generalstabs zu entbinden und

den Generalmajor von Meyerfeld zum Chef des Generalstabs zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor von Meyerfeld von der Stelle eines Mitgliedes der Ordenskommission zu entbinden.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Finanzminister von Dehn-Rotfelser das Kommandeurkreuz zweiter Klasse und dem Vorstand des Justizministeriums Staatsrath Pfeiffer das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den mit der Stelle des Regierungsdirektors zu Cassel beauftragten Geheimen Regierungsrath Karl hon Benning. zum Direktor der Regierung zu . Cassel zu ernennen und

den außerordentlichen Pfarrer Ernst von Lorentz aus Cassel zum ordentlichen Lehrer am Schullehrer- semmar zu Schlächtern provisorisch zu bestellen, fowie

die erledigte zweite Pfarrstelle an der Altstädter Gemeinde zu Cassel dem zweiten evangelischen Pfar­rer Dr. Friedrich Eduard Claus zu Fulda und

die erledigte Pfarrei Bischhauscu, in der Klasse Borken, dem Pfarrer Georg Hermann Karl Kulen- kamp zu Obermöllrich, zu übertragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Obergerichtsanwalt Georg Arnold in Cas- sel zum L-taatsanwalt für den Bezirk des Oberge- richts in Fulda zu bestellen und

den Kauzlisten Johannes Kraut vomObergericht zu Fulda in gleicher Eigenschaft zum Oberappella­tionsgericht zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1, Zur nächsten Militairaushebung sind für die Grafschaft Schaumburg folgende Termine bestimmt worden: