Wochenblatt
für die
Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den 14. Januar 1864/
Ernennungen nnd Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Generalmajor von Meyerfeld von der Stelle eines Generaladjutanten zu entbinden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Geheimen Hofrath Vogel das Kommandeur- kreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant K e l l e r m a n n vom Generalstab von der Führung als Chef des Generalstabs zu entbinden und
den Generalmajor von Meyerfeld zum Chef des Generalstabs zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Generalmajor von Meyerfeld von der Stelle eines Mitgliedes der Ordenskommission zu entbinden.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Finanzminister von Dehn-Rotfelser das Kommandeurkreuz zweiter Klasse und dem Vorstand des Justizministeriums Staatsrath Pfeiffer das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den mit der Stelle des Regierungsdirektors zu Cassel beauftragten Geheimen Regierungsrath Karl hon Benning. zum Direktor der Regierung zu . Cassel zu ernennen und
den außerordentlichen Pfarrer Ernst von Lorentz aus Cassel zum ordentlichen Lehrer am Schullehrer- semmar zu Schlächtern provisorisch zu bestellen, fowie
die erledigte zweite Pfarrstelle an der Altstädter Gemeinde zu Cassel dem zweiten evangelischen Pfarrer Dr. Friedrich Eduard Claus zu Fulda und
die erledigte Pfarrei Bischhauscu, in der Klasse Borken, dem Pfarrer Georg Hermann Karl Kulen- kamp zu Obermöllrich, zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Obergerichtsanwalt Georg Arnold in Cas- sel zum L-taatsanwalt für den Bezirk des Oberge- richts in Fulda zu bestellen und
den Kauzlisten Johannes Kraut vomObergericht zu Fulda in gleicher Eigenschaft zum Oberappellationsgericht zu versetzen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1, Zur nächsten Militairaushebung sind für die Grafschaft Schaumburg folgende Termine bestimmt worden: