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1863

M 50.

Wochenblatt für d je

rovLnz H a n a u

H a n a u, Dormerftag den 10. Dezember 1863

Gesetzgebung.

Die Nr. XIII deS Gesetzblattes von d. J. ent­hält:

Ausschreiben des MLnisteriums des Innern

vom 28. November 1863, dlt Zusamm enkunft der nächsten Stän­deversammlung betreffend.

Nachdem Seine Königliche Hoheit der Kurfürst die Einberufung der nächsten Ständeversammlung auf den siebenzehnten Dezember diese» Jahres allergnädigst verordnet haben, so wird solches hierdurch bekannt gemacht, und ergeht an Alle, welche an dieser Ständeversammlung Theil zu nehmen haben, die Aufforderung, an dem ge­nannten Tag sich dahier einzufinden und im Uebrigen sich der Geschäftsordnung der Stände« Versammlung vom 20. Juli 1848 gemäß zu ver­halten.

Cassel am 28. November 1863.

Kurfürstliches Ministerium deS Innern.

v. Stiernberg.

vt. Hildebrand.

Ernennungen und Beförderungen,

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den KriminalgerichtSdirektor Geheimejustizrath Markus Martin G ü n st e in Rotenburg zum Direk­tor bei dem neugebildeten Obergericht in Rinteln,

den OberappellationsgerichtörathWilhelm W e g n er zum Direktor bei dem neugebildeten Obergericht in Marburg,

den Oberappellationsgerichtörath Ernst Karl Moritz von Baumbach zum Vorstand deS Kriminalsenats deS,OberappellationögerichtS,

den Generalauditeur Otto Neuber und den Obergerichtörath Dr. Otto Bähr in Cassel zu Ober- appellationsgerichtsräkhen,

den KriminalgerichtSdirektor Geheime Justizrath Philipp Heinrich Becker in Hanau zum Vorstand des Kriminalsenats des neugebildeten Obergerichts daselbst,

Den Geheime Justizrath Dr. Markus Jäger in Fulda zum Vorstand deS Kriminalsenats des dasigen Obergerichts,

den KriminalgerichtSdirektor Heinrich Ferdinand Egge na in Cassel zum Obergerichtörath bei dem neugebildeten Obergericht in Marburg und zum Vorstand des Kriminalsenats desselben,

den Obergerichtörath Johann AdamBaumgard in Cassel zum Vorstand deS Kriminalsenats des dasigen ObergerichtS,

den Obergerichtörath in Disponiblität Johann Weiffenbachin Cassel zum Obergerichtsrath bei dem dasigen Obergericht,

zu bestellen; auch

den ObergerichtSrath Theodor Fuchs von Fulda in gleicher Eigenschaft zu dem neugebildeten Ober­gericht in Hanau zu versetzen, und

den Kriminalgerichtsdirekcor Friedrich Karl Z i n ck e in Marburg zum Obergerichtörath bei dem neuge- gebilteteN Obergericht daselbst zu bestellen.