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Hanau, Donnerstag den 29. Oktober 1863.

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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Rittmeister von Verschuer von der Garde du CorpS mit dem Karakter als Dfajor in den Ruhestand zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Zahnarzt Gustav Schäfer zu Caffel das PrädikatHofzahnarzt« zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Dr. med. Georg Freudenstein aus Witzen» hausen zum provisorischen Assistenzarzt im 2. Infan­terieregiment zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Feldwebel Johann Adam Wolf vom 3. In­fanterieregiment zum Kanzlisten bei dem KriegSde» partement provisorisch zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Feldwebel Konrad Knöpfel vom 2. In­

fanterieregiment zum Zahlmeister bei demselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: t

dem Senator Freiherr» von BernuS zu Frank­furt a. M- das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Handschuhmacher Georg Härtung zu Gaffel das PrädikatHofhandschuhmacher" zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Gemeindehauptlisten werden nach Vor­schrift des §. 45 des RekrutirungsgesetzeS vom 29. September 1848 in den Stadt- und Landgemein­den des Regierungskommissionöbezirks Rinteln vom 16. d. M. an 8 Tage zur Einsicht offen gelegt.

Jedermann ist aufgefordert, Mängel und Irr­thümer, insbesondere etwa übergangene Militair- pflichtige, der OrtSbehörde zur Ergänzung und Be­richtigung anzuzeigen:

Rinteln am 12. Oktober 1863.

Kurfürstliche Regierungskommission. Keller, k. A.