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Hanau, Donnerstag den 29. Oktober 1863.
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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Rittmeister von Verschuer von der Garde du CorpS mit dem Karakter als Dfajor in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Zahnarzt Gustav Schäfer zu Caffel das Prädikat „Hofzahnarzt« zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Dr. med. Georg Freudenstein aus Witzen» hausen zum provisorischen Assistenzarzt im 2. Infanterieregiment zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Feldwebel Johann Adam Wolf vom 3. Infanterieregiment zum Kanzlisten bei dem KriegSde» partement provisorisch zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Feldwebel Konrad Knöpfel vom 2. In
fanterieregiment zum Zahlmeister bei demselben zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: t
dem Senator Freiherr» von BernuS zu Frankfurt a. M- das Kommandeurkreuz zweiter Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Handschuhmacher Georg Härtung zu Gaffel das Prädikat „Hofhandschuhmacher" zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Die Gemeindehauptlisten werden nach Vorschrift des §. 45 des RekrutirungsgesetzeS vom 29. September 1848 in den Stadt- und Landgemeinden des Regierungskommissionöbezirks Rinteln vom 16. d. M. an 8 Tage zur Einsicht offen gelegt.
Jedermann ist aufgefordert, Mängel und Irrthümer, insbesondere etwa übergangene Militair- pflichtige, der OrtSbehörde zur Ergänzung und Berichtigung anzuzeigen:
Rinteln am 12. Oktober 1863.
Kurfürstliche Regierungskommission. Keller, k. A.