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Wochenblatt f ör dir

Provinz H a u a n.

H a n a u, Donnerstag den 15. Oktober 1863.

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Gcsetzgebun g.

Die Nr. IV der Gesetzsammlung von diesem Jahre ist der heutigen Nummer dieses Blattes beigefügt.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Königlich Preußischen Professor der Rechte au der Universität zu Königsberg Dr. von Ka l- tenborn das Ritterkreuz des Kurfürstlichen Wil- helmsvrdens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalstaatsprokurator Schüler von den Geschäften des LandtagskommissarS für die der- malige Ständeversammlung zu entbinden und

den Staatsprokurator Ludwig Möli zu Cassel mit den Geschäften des LandtagskommissarS bei der dermaligen Ständeversammlung zu beauftragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kommandanten von Cassel, Generalmajor

von Schenk zu Schweinsberg, die nachge- suchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von dem Großherzog von Hessen Königlichen Hoheit demselben verliehenen Komthurkreuzeö erster Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmü­thigen , sowie

dem Hauptmann im Generalstab, von Ende, die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Königlichen .Hoheit dem Großherzog von Hessen demselben verliehenen Ritter­kreuzes erster Klasse mit Schwerter?! dieses Ver­dienstordens zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den vortragenden Rath im Finanzministerium, Geheime Oberfinanzrath Friedrich Theodor B o d e, zum Direktor der Hauptstaatskasse, auch zum Mit­glied der Direktion deS Staatsschatzes zu ernennen,

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Staatsrath Eduard von Stier nberg da- hier zum Direktor und ersten Mitglied der Direktion der Landeskreditkasse, unter Beibehaltung seines Titels und Rangs, und

den außerordentlichen Professor Dr. Karl Fuchs in Marburg zum ordentlichen Professor in der ju­ristischen Fakultät der L'andeSuniversttät

zu ernennen; sowie