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Ernennungen und Beförderungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Oberst Zreusch von Buttlar, Komman- dcur des 3. Infanterieregiments, dem Oberst von Cochenhausen, Kommandeur des Artillerieregi- ments, dem Oberst Bödicker, Kommandeur des I, (Leib.) HusarenregimentS- und dem Oberst R i. vier e, Kommandeur der Landgendarmerie, das Kom- manteurkreuz zweiter Klasse,

dem Oberstlieutenant Krupp vom KriegSmini- sterium das Ritterkreuz,

dem Oberstlieutenant Kellermann vom Gene­ralstab, demOberstlleutenantSchneider vom Kriegs- ministerium, dem Oberstlieutenant von Apell vom 3. Infanterieregiment, kein Oberstlieutenant S p o r- leder vom 2. Infanterieregiment, dem Oberstlieu­tenant von ')i u m e r 6 vom Artillericregiment, dem Major Bode vom I. Infanterieregiment (Kurfürst), dem Major Has vom Kriegsministerium, dem Major von Amelunren vom t. (Leib ) Husarenregiment, dem Major Martelleur vom KriegSministerium, dem Major von O ey n hausen, Kommandeur des Schützenbataillons, dem Major von Baumbach

vom 2- Infanterieregiment, und dem Major Wille, mit der Führung des JagerbataillonS beauftragt, die vierte Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Hauptmann von B ar de lebe w vom 1. In­fanterieregiment (Kurfürst) zum Leibgarderegnnent, sowie

den Premierlieutenant Wiegtebe, aggregirt dem

2. Husarenregiment, zum 1. (Leib.) Husärenrcgi- ment zu versetzen und

den Sekondlieutenant Heym I. vom 2- Husaren­regiment zum Premierlieutenant in demselben zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Physikus Dr. F ü h r e r in Wolfhagen auch die Praris als Wundarzt erster Klasse und

dem Dr. matt Gottlieb Hermann Hildebrand in Gudensberg die Praris als Arzt, Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer mit dem Wohnsitz Rosen- thal zu gestatten.» '

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

Bekanntmachung.

Nach Anordnung deS Kurfürstlichen Finanzministeriums soll in Gemäßheit des Voranschlags der StaatSauSgaben fm die Jahre 1861 -- 1863 auf daS unterm 23. März 1834 verbriefte Z^prozeniige