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DgMerßag den 24. September 1863

Ernennungen und Besör derungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben üHsrgndtijit geruhet:

dem Leibarzt Seiner Hoheit des Landgrafen Wilhelm von Hessen Dr. med. Dreyer zu Nuin- penheim das PrädikatHofrath" zu ertheilen.

Berichtigung:

Im vor. Wochenblatt l. Hauptmann Hoen statt Horn.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

I . Der Sceuerrevisoratsgehülfe von Drach ist mit Ausführung der Steuerrektifikation der Ge­markung Mardern, AmtS Steinau, beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Caffel am 2. September 1863.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. N o h d e.

2 Bekanntmachung,

die 247 Bergantung betr.

Zum öffentlichen Verkauf der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf Montag den 2 6. Oktober d. I. und folgende Tage anbe- raumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfän­der alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche vom 1. September 1862 an bis Ende Februar 1863 versetzten und die bis den 1., bzw. den 30. September

d. J. verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin aueweffen), wenn sie nicht mit zur Bergantung gezogen werden sollen, läng­stens bis zum Schluß des Monats September d. I., weil alsdann die Bücher geschloffen werden, ent weder ausgelöset oder umgeschrieben sein. ®u Pfändern, welche wollene oder sonst leicht vei weSliche Gegenstände enthalten, findet jedoch naw der Lombardsordnung keine Umschreibung Starr. Zur Beförderung des Geschäfts wird die Schrei! stube während der Umschreibzeit auch Mittwoch uno Samstag Nachmittage geöffnet. Zugleich wiio darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösun, verfallener Pfänder vor der Vergantung nid r mehr zugelassen werden kann, sondern alle End-- September d. I. der Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkauf kommen.

Hanau am 8. September 1863.

Kurfürstliche Leihbankdirektion. Toussaint.

vt Groß.

3 - Nachdem der Wirth Johannes Herber za Hervlz, Kreises Schlächtern, auf den Fortbetrieb der ihm ertheilten Bestattung zur Führung einet Hauptagentur zur Beförderung von Auswande­rern über Bremen durch die Kaufleute und Schiffs- rheder I. Wichelhausen u. Komp. zu Bremen ver­zichtet und um Rückgabe der von ihm gestellten Kaution von 2500 Thalern gebeten hat, so wird dieses in Gemäßheit der Verordnung vom 22- Februar 1853, die Agenten zur Vermittelung des