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HaK 6 K- WmmerßkL den 10. September 1863.

2. Ernennungen Kurfürstlicher Regierung der Provinz Hanau.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Professor der Mineralogie Dr. Lunker zu Marburg die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von seiner Königlichen Ho­heit dem Großherzoge von Hessen demselben ver­liehenen Ritterkreuzes erster Klasse deS Verdienstordens Philipp des Großmüthigen zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkung Berkersheim ist der SteucrrevisoratS- gehülfe Sartorius beauftragt worden, was hier­mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Eassel am 26. August 1863.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

Rvhde.

Der Lehrer Philipp Orth zu Gronau ist zum ersten Lehrer an der Schule zu Hochstadt und der Schulamtskandidat Johannes Müller aus Somborn zum Schullehrer an der katholischen Schule zu Bieder ernannt worden;

3. Der Steuerrevisoratsgehülfe von Drach ist mit Ausführung der Steueirektifikation der Ge­markung Marborn, Amts Steinau, beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 2. September 1863.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium.

R o h d e.

4. Zwischen der Kurfürstlich Hessischen und K. K- Oesterreichischen Regierung ist ein Uebereinkommen hin­sichtlich der gegenseitigen Aufhebung des Paßvisumszwangs dahin getroffen, daß von nun an die beider­seitigen Staatsangehörigen, wenn sie mit einem ordnungsmäßig ausgestellten Heimathspaß oder einer sonstigen einem Paß gleichzuhaltenden Reiselegitimation versehen sind, zum Eintritt in die beiderseitigen Staatsgebiete keines Visums einer Gesandtschaft oder Kousularbehörde, selbst im Fall der Berührung des Sitzes einer solchen, mehr bedürfen, was Hiermit zur Kenntniß des reisenden Publikums gebracht wird.

Hanau am 24. August 1863.

Kurfürstliche Regierung.

Harbordt.

vt. Schwarzenberg.