Wochenblatt
f ür Vix
Provinz H a u a n.
Hanau, Donnerstag -en 3. September 1863
^.^^mwa^ws^.«^^.,»^«^^^
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
L Durch die Versetzung deS dritten Pfarrers an der hiesigen Marienkirche ist diese Pfarrstelle «r- ledigt worden, was mit dem Anfügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Be« werbungsgesuche um diese Stelle, unter Angabe des Lebensalters des Bewerbers, binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind.
Hanau am 12 August 1863.
Kurlürliches evang. Konsistorum.
A l t h a u S, F. d. K.-D.
vt. Spangenberg.
2 Mit der Steuerrektifikalion der Gemeinde Großen« hausen nebst der Altenhaßlauer GerichtSwaldung, AmtS Gelnhausen, ist der Steuerrevisor Sandrock
beauftragt worden, was der bestehenden Borschrift gemäß hiermit bekannt gemacht wird. Cassel am 12. August 1863.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Rohde.
3. ) Mit der Ausführung der Steuerrektifikation der Gemarkung Berkersheim ist der SteuerrevisoratS- gehülfe SartoriuS beauftragt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Cassel am 26. August 1863.
Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Rohde.
4. Ernennungen Kurfürstlicher Regierung der Provinz Hanau.
Der Schulamtokanduat Hermann Lotz aus Steinau ist zum zweiten Lehrer an der Schule zu Ginnheim ernannt worden.
5. „ Zwischen der KurfürstlichIHessischen und K. K. Oesterreichischen Regierung ist ein Uebereinkommen hinsichtlich der gegenseitigen Aufhebung des Paßvisumszwangs dahin getroffen, daß von nun an die beiderseitigen Staatsangehörigen, wenn sie mit einem ordnungsmäßig ausgestellten Heimathspaß oder einer sonstigen einem Paß gleichzuhaltenden Reiselegitimation versehen sind, zum Eintritt in die beiderseitigen Staatsgebiete keines Visums einer Gesandtschaft oder Kousularbehörde, selbst im Fall der Berührung des Sitzes einer solchen, mehr bedürfen, was hiermit zur Kenntstiß des reisenden Publikums gebracht wird.
Hanau am 24. August 1863.
Kurfürstliche Regierung.
Harbordt.
vt. Schwarzenberg.