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schmerzhastcsZusammenziehen dcrBÄkkcMusksln, Zähne- knirschen, höchst gesteigerte Reizbarkeit der Haut, Nacht- schweiße, Schaum vor dem Munde, Vorlieben der rothen trocknen Zunge, völliges Nasen oder ein tiefsinniger Zustand. Nicht selten ist mit der Krankheit gegen das Ende eine heftige Begierde zu schlagen, zu beißen, zu speien, zu schreien und zu heulen verbunden. In lichteren Zwischenzeiten sehen diese Unglücklichen öfter das Schreckliche ihrer Krankheit ein, erinnern sich dessen, was sie in den Anfällen begangen haben, bejammern ihre Leiden, warnen die Umgebungen. Endlich erfolgt der Tod unter Krämpsen, Beklemmung, Röcheln,, ErstickungszufäUcn, Schlafsucht, Speichelfluß — zwei, drei bis vier Tage nach dem Eintritte der Wasserscheu. Kurz vor ihrem Ende kommen sie gewöhnlich zu sich.
Behandlung der Wunde, welche durch ein wüthendes oder der Tollheit verdächtiges Thier hervorgebracht worden.
Je früher nach dem Bisse die Vorbcugungsvorkeh- rungen getroffen wurden, um desto mehr Hoffnung ist vorhanden, daß die Wasserscheu nicht ausbrechen rver- de. Nur die schnelle Anwendung der passenden Mittel kann daher wahre Hülfe schaffen, und von einer zweckmäßigen örtlichen Behandlung der Wunde hängt gewöhnlich die Rettung des Gebissenen ab.
Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kranken so höchst nöthige Zeit mir Anwendung von gepriesenen Geheim - oder Familienmitleln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden, und durch Unterlassung einer sogleich einzuleitenden, von dex Erfahrung erprobten, Heilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.
Die Hauptsache ist, eiligst den PhysikuS, oder einen andern Arzt, oder einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Statt fand.
Man säume damit keinen Augenblick, weil nur so lange das in der Wunde beigebrachte und darin hastende Wuthgift durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lange das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allgemeine Säftenmasse übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.
Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst werden. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur geschehen kann, befördert. Man wasche sie deshalb augenblicklich-und anhaltend erst mit lauem Wasser, spä- r«, wenn das Bluten nachläßt, mit starker warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lau- gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, ober mit Urin aus. Das Wasser, welches bereits zum Auswaschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum
reinen, sondern sammle es, und gieße es in ein in tie Erde gegrabenes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.
Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde be- fchäftigt, müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Blälterchen h fein.
Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vorsicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröplkopf auf. Das Einschnbiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr . hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühenden Eisen oder Schießpulver ausgebrannt, und durch Einst,cuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenigstens acht Wochen in Eiterung unterhalten.
Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so muß sie wieder geöffnet, gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.
War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vorsichtig und mit Offenhalten der Wunde gestillt werden.
Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, sondern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, und mit Spanisch Fliegen-Pflaster oder Salbe, wie die gebisse. ne Wunde, behandelt und in Eiterung erhallen werden.
Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt, oder mit Geifer besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser ober mit warmer Lauge hinreichend.
Außer dem oben angeführten- gewöhnlichen Verfahren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschickten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbauungswittel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zu veranstaltende, gänzli- che Ausschneiden der Bißwunde sowohl in die Breite als Tiefe. 9Zur kann.man es nicht an allen Stellen anwenden.
Ist die Ausschneidung gleich nach dsm Bisse geschehen, und ist sie vollständig verrichtet worden, so bedarf eS nach dem hinreichenden Ausbluten der Wunde nichts als das Einlegen von Ebarpie, und das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Entzündung und Eiterung hervorzubringen.
Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung, verflossen, oder ist die Bißwunde schon länger vernarbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die Blutung 'befördert, die Wunde mit einer Auflösung des ätzenden Laugensalzes oft ausge. , waschen, und dann durch eine höchst gesättigte Auflösung dieses Aetzmittels eine heftige Entzündung, bran. bige Zerstörung der Wundfläche und starke Eiterung erregt werden.
Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Bißwunden , oder wegen der Gefahr, wichtige Theile zu zerschneiden, oder wegen der Verstümmelung des Kranken nicht Statt, so ist das bloße Erweitern mit dem