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HsNKU, Donnerstag den 11. Juni 1863.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Nach einer Mittheilung des Kurfürstlichen Kon- " sulatS zu Philadelphia ist von den Polizeibehörden daselbst und zu New-Vork eine Falschmünzerge- sellschasr entdeckt worden, welche insbesondere ge­fälschte Fünfguldenscheine der Groß- herzoglich Hessischen Grundrente ange- fertigt und davon, wie man vermuthet, bereits vor ihrer Entdeckung und Verhaftung eine bedeutende Summe verausgabt hat.

Solches wird zur Warnung vor Annahme der fraglichen falschen Kassenscheine hierdurch veröffent­licht.

Cassel am 21- Mai 1863.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

v. B e n n i h g.

vt Matthei.

2. Bei der, dem Plan gemäß, heute vor Notar und Zeugen Statt gehabten 36. Scrienziehung des Kurhessischen — beim Bankhause M. A. v. Roth­schild und Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenom- , menen — StaatslotterieanlehnS vom Jahr 1845 sind folgende 40 Seriennummern gezogen worden: 99, 159, 169, 206, 229, 283, 297, 854, 905, 1171, 1196, 1303,7 1508, 1551, 1950, 2118, 2356, 2369, 2526, 3024, 3135, 3389, 3479, 3496, 3651, 3693, 3920, 4281, 4492, 4636, 4778, 5231, 5317, 5401, 5660, 5857, 5912, 5986, 6320 und 6440.

Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öf­fentlichen Kenntniß, daß die nächste (28|k) Prä­mien ziehung Mittwoch den 1. Juli d. J. Statt finden wirk.

Cassel am 1. Juni 1863.

Kurfürst!. Direktion der Hauptstaatskasse. Bode.

vt. Stephan.

3. Bei der durch das Ableben ihres seitherigen Inhabers eingetretenen Erledigung der Stelle eines PhysikuS und ArmSwundarztes für das Amt Amöneburg werden geeignete Bewerber aufgefor­dert, um solche binnen drei Wochen, unter Nach. Weisung ihrer allenthalbigen Qualifikation dazu, bei. der unterfertigten Behörde sich zu melden. Marburg am 29. Mai 1863.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Oberhessen. , W e g n e r.

vt. Klingelhoffer.

4. In Folge einer am 3. d. M. eingetretenen Aenderung des Cisenbahnfahrplans zwischen Frank­furt a. M, Hanau und Bamberg ist eS erforder­lich geworden, von demselben Tag an die nachstehen­den Posten in der beigeseßten veränderten Weise abfertigen zu lassen:

1) Die Post zwischen Hanau und Windecken um 5| Uhr früh aus Windecken, gegen 4 Uhr iKachmittagö aus Hanau;

2) die Post von Hanau nach Büdingen und