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MZV.

1863.

ochenblatt für Sir

^ a n an, WomierKaj, den 14. Mai 1863.

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^^ Wegen des auf Donnerstag den 14. Mai fallenden Herrn - Himmelfahrt- festes erscheint dieses Blatt schon Mittwoch den 13. Mai.

Ernennungen und Beförderungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Unterstaatrprokurator Wilhelm S ch u m a n n von Frixlar in gleicher Eigenschaft nach Rotenburg zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfütst haben allergnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Allendorf a. d. Landeburg dem Pfarrer Karl Valentin Renner in Polio, hausen zu übertragen und

den außerordentlichen Professor Dr. Carl ß[au6 zu Würzburg zum ordentlichen Professor der Zoologie in der philosophischen Fakultät an der LandeSum. versität Marburg zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Fabrikanten Burkhard Müller zu Fulda zu gestatten, das von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen-Weimar demselben ver« liehene PrädikatKommerzienrath" anzunehmen und mit Bezeichnung der fremdherrlichen Verleihung zu führen. 3 0

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hofgärtner Heinrich Lu do-lph zu Wabern in den Ruhestand zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Buchhändler Julius Rothschild aus Hofgeis- mar, dermalen zu PariS, die nachge'suchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Ihrer Ma­jestät der Königin von Spanien demselben verliehe- nen Ritterkreuzes des Otdens Jsabella der Katho­lischen zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

Allerböchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hof, rrirklikden Geheimerath von Schachten, zu­gleich zu Allerhöchstihrem Gesandten und bevoll­mächtigten Minister am Königlich Sächsischen Hof zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Professor der Theologie Dr. Henke zu Mar­burg die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und