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Hanau, Donnerstag den 7^ Mai 1863
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Gesetzgebung.
- Die Nr. II deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Ausschreihen des Finanzministeriums
vom 25. April 1863,
die Errichtung einer Uebergang öfte l l e für die von Brückenau nach Schlüch- tern ic. eingehenden, der inneren B e, steuerungunterworfcnenGegen stände, zu Mottgers, und die Erklärung der von Zeitlofs auf dem rechten Ufer der Sinn nach Kurhessen führen den neu erbauten Straße als UebergangS- straße, gegenüber der Königlich Bai« rischeu Uebergan gssse.l le zu Zeitlofs, b e t r essend.
Nachdem mit allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die von Zeit« lose auf dem rechten Ufer der Sinn nach , Kurhessen führende neu erbaute Straße zur UebergangSstraße erklärt und für die von Drückenau rc. über Zeitlofs nach Schlächtern rc. über M o t t g e r s eingehenden übergangsabgabenpflich- ligen Gegenstände eine Abfertigungsstelle nach Mottgerö, der Königlich Bairischen Ueber« gangöstelle zu Zeitlofs gegenüber, mit der _ Anordnung bestimmt worden ist, daß für die aus den KondominatSorten Mittelsinn und Obersinn, sowie von Zeitlofs, mit der Bestimmung nach Altengronau, nach Setterbrunn und Nenengronaü,
ferner nach Jossa und Marjoß eingehenden über- gaugsabzabeupfiichtigen Gegenstände Alten. . g r o n a u als Abfertigungsstelle bestehen bleiben soll; so wird dieses, unter Hinweisung auf das Finanzministenalausschreiden vom 17. März 1842, hierdurch bekannt gemacht.
Cassel am 25- April 1863.x
Kurfürstliches Finanzminister i u m.
v. D e h n-R otfelfer. 1
vt. Führer.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Kriminalgerichtsdirektor Karl Kraushaar von Schmalkalden in gleicher Eigenschaft' zu dem Kriminalgericht in Fulda zu versetzen und
den Obergerichtsreferendar Ferdinand Manns' von Fulda zum Aktuar bei dem Justizamt in Schenk, leugefeld provisorisch zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kukfürst haben allergnädigst geruhet:
die Stelle eines Polizeierpedienten' bei der Polizei- direktion zu Marburg dem Skribenten Valentin Niedel aus Treysa provisorisch zu übertragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: