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1863

M16.

WonnerKag den 16. April 1863.

ochenblatt

Erneunungen und Beförderungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhst: s Allerhöchführen bisherigen außerordentlichen Ge­sandten und bevollmächtigten Minister am K. K. Oesterrreichischen Hof, wirklichen Geheimenrath Georg von Schachten, zu Allerhochstihrem außerordent­lichen Gesandten^ und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hof zu ernennen; sowie den Kammerherrn und Geheimen L^'gstionSrath Alexander von B a u m b a ch zu Allerhöstihrem außer­ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Niinister ' am K. K- Oesterreichischen Hof zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruher:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Sari 6, zum Oberpostamtskassirer in Vorschlag gebrachten Oberpostamtskasseiikoniroleur Heinrich Kerstin g zu Cassel die allerhöchstlaudeö- herrliche Bestätigung zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

t Gesuche um Unterstützungen aus der Heusischen Legatenkasse für daS Jahr 1863 zu Gunsten der Nachkommen deS Stifters und zwar solcher, wel­che ein Handwerk erlernen, sind binnen 4 Wochen bei dem Lferwalter der gedachten Kasse, Kirchen-

Verwalter Breidenbach dahier, einzureichen und dabei zugleich Zeugnisse des Lehrherrn über das Betragen 666 Lehrlings und des Bürgermeisters über die Familien» und Vermögensverhältnisse des Lehrlings, bzw. der Ewern desselben, vorzulegen. Hanau am 28. März 1863. >

Kurfürstliches - ev. Konsistorium. H a r b o r d t.

2.

3.

vt Spangenberg.

Nachdeur durch die Bestellung deS Pfarrers Wetzell zum Seminareirekior in Homberg die Stelle eines ordentlichen Lehrers an dem Schul- lehrerseminar zu Schlüchiern eiledigt ist, werden geeignete Bewerber ausgefordert, ihre Meldungs- gesuche, unter Beifügung ihrer Qualisikationö- nachweise, innerhalb 4 Wochen bei der unterzeich- neten Stelle einzureichen.

Hanau am 30. März 1863. '

Kurfürstliche Regierung.

Harbordt. '

Zur Förderung des Verkehrs zwischen Seligen-' stadr und Groß-Steinheim einerseits und Hanau und Frankfurt a. M. anderseits wird mit aller, höchstlandesherrlicher Genehmigung vom 15. d. M. an zwischen G r o ß-S t c i n h e i m und Hanau eine tägliche Botenpost unterhalten werden, deren Abgangs- und Ankunftszeiten wie folgt fest­gesetzt sind:

Abgang aus Groß-Steinheim: lj Uhr Nachmittags im Anschluß an einen Botengang von Seligenstadt. i -