Wochenblatt für d i e Provinz H a » a u.
Ha nau, Donnerstag
Äe)i 12. März 1863.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnavigst geruhet:
dem Gymnasiakoberlebrer Dr. Eduard <8 öbel zu Cöln die erledigte Direkrorstelle am Gymnasium zu Ful^a zu übertragen;
den Kreissekretar Karl Ludwig Mirus zu Schlüch- tern in gleicher Eigenschaft zur Polizeidirektion in Cassel zu versehen und
den Revierförster des Landeshospitals Haina, Georg Heinrich Möller zu Dodcnhausen, zu pensioniren.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den provisorisch bei dem Oberhofmarschallamt angestellten Pedellen Konrad Wagner nunmehr de- finiliv dazu zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Steuerrevisor Ernst Sohl bei dem Ober- stcuerkollegium zum Rechnungsrevisor bei demselben,
den RevisoratSgehülfen Karl B u d n i y zu Cassel provisorisch zum Steuerrevisor bei dem Oberstcuerkol- legium und
den Hülfskanzlisten JusiuS Georg Ernst Franz Cnyrim zu Cassel provisorisch zum Kanzlisten bei dem Oberforstkollegium
zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Durch die Versetzung des Pfarrers zu Num- penheim ist die dasige Pfarrstelle erledigt worden, waS mit dem Anfügen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß Bewerbungsgesuche um diese Stelle, unter Angabe deS Lebensalters des Bewerbers, binnen 4 Wochen dahier einzu- reichen sind.
Hanau am 17. Februar 1863.
Kurfürstliches ev. Konsistorium.
H a r b o r d t.
vt. Spangenberg.
2. Mit Bezugnahme auf die diesseitige Bekannt- machung vom 1L. März v. I., Einführung ambulanter Postbüreaur in den Schnellzügen der Eisenbahn zwischen Cassel und Frankfurt a. M. betreffend, wird weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit allerhöchstlandeeherrlicher Genehmigung nun auch in den Schnellzügen der Eisenbahn zwischen Cassel und Eisenach und zwar vom l. März d. J. an ambulante Postbüreaur in Wirksamkeit treten werden.
Cassel am 25. Februar 1863.
Kurfürstliche Generalpostinspektion. Schmerfelb.
3- Bekanntmachung,
die für das Jahr 1863 zur Stutenbedeckung zugelassenen Privathengfte betreffend.
Den hierunter genannten Besitzern der daneben