1863
DonnerKa^ den 19. Februar 1863.
Gesetzgebung.
Die Nr. I deS Gesetzblattes von diesem Johr^ ist dem heutigen Wochenblatt beigefügt.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Kanzlisten Nikolaus Prinz el vom Militair- ökonvmiedeparlement zum Depositar bei demselben zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Amtsaktuar Nikolaus Schiebener von Großenlüder in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamt II in Eschwege zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den wirklichen Geheimerath Konrad A b a e zum Minister des Kurfürstlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, sowie
den Staatsrath Dr. Karl von De h n-R o t fcl ser zum Finanzminister zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Regierungsassessor August Wolrad von Baumbach zu Eassel die allerunterthänigst nachgesucht- Entlassung aus dem Staatsdienst zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
gen zum Direktor der Fürstlich Hanauischen Herr- schaftskammer zu Horzowitz im Königreich Böhmen bestellten vordinnigen Regierungsassessor August Wolrad von Bau m bachzum Hofrath zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Vortragenden Räch im Finanzministerium, Geheime Oberfluanzrach Bode, den Kurfürstlichen WilhelmSvrden 4r Klasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit d e r K u r f ü r st haben allergnädigst geruhet:
den Generalmajor von Loßberg I., Kommandeur der 1. Jnfanlcriebrigake, mit der Führung der Infanteriedivision zu beauftragen;
den Obersten von Baumbach, Kommandeur des LeibgarderegimentS, mit der Führung der I. Ju. fanteriebrigade zu beauftragen und Denselben ä I-> suite des genannten Regiments zu stellen;
den Obersten von Schenk zu Schweinsberg, Kommandeur des 2. Infanterieregiments, zum Kommandeur.. des LeibgarkeregiMentS,
den Obersten von Spiegel, Kommandant von Hanau, zum Kommandeur des 2. Infanterieregiments zu ernennen;
den Obersten Wegner, Kommandant zu Fulda, in gleicher Eigenschaft nach Hanau zu versetzen;
den Oberstlieutenant von Biedenfeld, Kommandeur des 2. HusarenregimentS, zum Obersten zu ernennen;