Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

1863

DonnerKa^ den 19. Februar 1863.

Gesetzgebung.

Die Nr. I deS Gesetzblattes von diesem Johr^ ist dem heutigen Wochenblatt beigefügt.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kanzlisten Nikolaus Prinz el vom Militair- ökonvmiedeparlement zum Depositar bei demselben zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Amtsaktuar Nikolaus Schiebener von Großenlüder in gleicher Eigenschaft zu dem Justiz­amt II in Eschwege zu versetzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den wirklichen Geheimerath Konrad A b a e zum Minister des Kurfürstlichen Hauses und der aus­wärtigen Angelegenheiten, sowie

den Staatsrath Dr. Karl von De h n-R o t fcl ser zum Finanzminister zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Regierungsassessor August Wolrad von Baumbach zu Eassel die allerunterthänigst nach­gesucht- Entlassung aus dem Staatsdienst zu er­theilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

gen zum Direktor der Fürstlich Hanauischen Herr- schaftskammer zu Horzowitz im Königreich Böhmen bestellten vordinnigen Regierungsassessor August Wolrad von Bau m bachzum Hofrath zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Vortragenden Räch im Finanzministerium, Geheime Oberfluanzrach Bode, den Kurfürstlichen WilhelmSvrden 4r Klasse zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit d e r K u r f ü r st haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor von Loßberg I., Komman­deur der 1. Jnfanlcriebrigake, mit der Führung der Infanteriedivision zu beauftragen;

den Obersten von Baumbach, Kommandeur des LeibgarderegimentS, mit der Führung der I. Ju. fanteriebrigade zu beauftragen und Denselben ä I-> suite des genannten Regiments zu stellen;

den Obersten von Schenk zu Schweinsberg, Kommandeur des 2. Infanterieregiments, zum Kom­mandeur.. des LeibgarkeregiMentS,

den Obersten von Spiegel, Kommandant von Hanau, zum Kommandeur des 2. Infanterieregiments zu ernennen;

den Obersten Wegner, Kommandant zu Fulda, in gleicher Eigenschaft nach Hanau zu versetzen;

den Oberstlieutenant von Biedenfeld, Kom­mandeur des 2. HusarenregimentS, zum Obersten zu ernennen;