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H a n au, Donnerstag den 29. Januar 1863.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalmajor von Specht, Kommandeur der 2. Jnsantcriebrigade, zum interimistischen Kom­mandanten von Marburg zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Regierungsraih Karl Rieß von Scheurn- schloß zu Gösset zum Legationsrath und Vortragenden Rath im Ministerium des Hauses und der auswär- tigen Angelegenheiten zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Pro­vinz Hanau, welche dieselben im Jahr 1863 zur Stutenbedecknng zu verwenden wünschen, werden hiermit aufgefordert, dieselben in den von den be­treffenden Kurfürstlichen Landrathsämtern ange. setzten Terminen zu der gesetzlich angeerdneten Besichtigung vorzuführen.

Zugleich wird, unter Beziehung auf die diessei­tige Bekanntmachung vom 4. Januar 1858, die Vorschriften wegen Zulassung von Stuten zu den Privalhengsten betreffend, darauf aufmerksam ge- macht, daß nur fehlerfreie in jeder Beziehung

zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen Derjenige, welcher seinen Hengst ohne zuvor ausgewirkte Erlaubniß zur Stuten- bedeckung verwendet, für jeden Kontraventionsfall ' eine Strafe von 10 Thlrn. verwirkt.

Kassel am 8- Januar 1863- Kurfürstliche Landgestütdirektion.

v. E sch st r u t H.

2. Gutsverpachtung.

Das Kurfürstliche Domänengut zu Netra, an an der Leipziger Straße, diesseits Eisenach gelegen, von 1044 Ar. Grundfläche, mit vollständigen Wohn- und Wirthschaftsgebäuden, soll von Johanni 1804 an auf 12 Jahre verpachtet werden. OeffentUcher Steigerungstermin ist auf

Freitag den 27. Februar d. I.,

Morgens 10 Uhr,

in das Lokal der unterzeichneten Behörde bestimmt und werden Pachtliebhaber mit dem Bemerken hierzu eingeladen, daß die Bewerber über ihre landwirthschafliche Befähigung und Vermögens- Verhältnisse sich vor Eröffnung des Termins ge­hörig ausweisen müssen.

Die Pachtbedingungen sind bei der Renterei zu Neichensachsen und im Sekretariat der unterzeich­neten Behörde einzusehen.

Cassel am 14. Januar 1862.

Kurfürstliche Oberfinanzkammer.

B e ch t e!.

vt. Schmelz.