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H a n a n, Donnerstag den 22. Januar 1863.

Ernennungen und Beförderungen

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den bisherigen Kammerlakei Heinrich Faßhauer nunmehr zu Allerhöchst Ihrem Kammerdiener zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den außero: deutlichen Professor der Philologie Dr. Julius Cäsar zu Marburg zum ordentlichen Pro­fessor der Philologie und der Eloquenz und

den Polizeikommissar Friedrich Gleim zu Nau- heim zum Pvlizeiinspektvr bei der Polizeidirektion in Hanau zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den AmtSaktnar Siegmund Groß heim von Witzenhausen in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Wolshagen und

den Annsaktuar Eduard Nieder von Wolshagen in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Witzen- Hausen zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Sekretär und Kalkulator im Bureau deS Thüringischen Zoll- und Handelsvereins, Ludwig Kisselbach zu Erfurt, zum Controleur bei dem Hauptsteueramt zu Rinteln und

den Bahnmeister Otto Henric-Petri zu Cassel zum Bahnhoföverwalter und Bahnmeister auf der Eisenbahnstation Nauheim, Letzteren auf Widerruf, zu ernennen; sowie

zu dr vom Erdlandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Toris, in Borschlag gebrachten Ber­setzung des Sekretärs Adalbert J ä necke bei dem Postamt in Hanau in gleicher Eigenschaft zum Ober­postamt zu Cassel,

des Assistenten Karl Theodor Brell bei dem Oberpostamt in Cassel in gleicher Eigenschaft zum Postamt zu Hanau und

deö PosterpeditorS Karl Wilhelm Cunz zu Wach- terSbach in den Ruhestand,

die allerhöchstlandeeherrliche Bestätigung zu er­theilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Dr. med. Ludwig Manz aus Rotenburg die Praxis als Arzt, Wundarzt Ir Klasse und Geburts­helfer mit dem Wohnort daselbst und

dem Kandidaten der Thierheilkunde Karl Werner Bösser auö Ziegenhain die Praxis als Thierarzc Ir Klasse mit dem Wohnort Oberaula zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

l. Alle Diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofoff,^en im Jahr 1862,