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Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

Ernennungen Kurfürstlicher Regierung der Provinz H a n a u.

Der Schulamcskankidat Karl H u t h aus Gropaüheim ist zum zweiten Lehrer an der ka- cholischen Volksschule zu Ulmbach ernannt worden.

Besondere BekannimaGungen der Berwallungs- und Fmanzdeböwen.

1. Die Kreisliste für die nächstjährige Militair- Ausnahme wird vom 12. f. M. 8 Tage lang in dem Lokal der unterzeichneten Behörde aufliegen.

Ein Jeder ist aufgeforkert, Mangel oder Irr­thümer , insbesondere aber etwa übergangsne Mi- liiauchflichtige, zur Ergänzung oder Berichtigung anzuzeigen.

Zugleich werden zur vorläufigen Prüfung der

* Nachweise, welche zur Begründung der Ansprüche auf Zielsetzung in das zweite Aufgebot benutzt werden sollen, folgende Termine,

jedesmal 9 Ubr Vormittags, anbeianmr, und zwar für die Milttairpflichtigen der Justizamtsbezirke:

1) Schlächtern

Montag den 15. k. M.;

2) Steinau

Dienstag den 16. k. M.;

3) Schwarzenfels

Mittwoch den 17. k. M. und

4) Salmünster

Donnerstag den 18. f- M.

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben dieses in ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen; insbesondere die in das zweite Aufgebot verfetten Leute der Altersklasse 183-8 1841 zu bedeuten, daß die Ansprüche aufs 'Neue erhoben und begründet werden müssen, wenn sie noch fort- bestehen sollen, und in den, Termin mitzuerscheinem. Schlächtern am 24. November 1862.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Kram m-

2. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in Gemäßheic des Rekrutirungs- geseyeö vom 29. September 1848 für die nächste regelmäßige Aushebung aufzustellende Bezirksliste vom 6. Dezember ». I. an 8 Tage lang im Geschüsislokal des hiesigen Landrathsamts zu Je­dermanns Einsicht bereit liegen wird. Ein Jeder ist nach §. 47 des ungezogenen Gesetzes aufgefor­dert, Mängel oder Irrthümer, insbesondere aber etwa übergangene Mllüairpflichtige, dem Land­

rathsamt zur Berichtigung oder nachträglichen Emzeichnung anzuzeigen. Militairpflichtige, welche in der Bezirksliste etwa Übergängen worden, sind nach den §§ 48 und 63 des gedachten Gesetzes, bei Meikung der gesetzlichen Geldstrafe von 1 Thaler, verbunden, wenigstens 3 Tage vor der Aushebung dem Landrathsamt dieses anzuzeigen. Gleiche Verbindlichkeit liegt den Eltern oder Vormündern der etwa überaangenen Militairpflichtigen im Fall der Abwesenheit derselben ob.

Zugleich wird zu der im §. 57 des Rkk> utirungS» geseyeö vorgeschriebenen vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, durch welche Ansprüche auf Stellung in daS zweite Aufgebot kargeihan werden sollen, sowie zur Bescheidung der betreffenden Jvkivcduen über die Mängel solcher Zeugnisse und die Mittel und Wege zu deren Beseitigung; Termin, und zwar:

a) für die Remter Melsu n gen und FelS- b e rg auf

den 1 5. Dezember d. I.,

Vormittags 9 Uhr, und

b) für das Amt Spangenberg auf

den 1 6. Dezember d. I.,

Vormittags 9 Uhr,

in das Lokal des Landrathsamts angesetzt, zu wel­chem die Orrsvorstänke derjenigen Gemeinden, aus welchen Militairpflichtige Ansprüche auf Stellung in das zweite Aufgebot zu haben glauben, sowie diese selbst, bzw. deren Eltern oder Vormünder, zur Vorlage der erforderlichen Zeugnisse vorgeladen werden.

Melsungen am 24. November 1862. Kurfürstliches Landrathsamt. Iabe r.

3. Nach Madtrathöbeschlnß vom 20 d. M. wird vom Unterzeichneten in seinem GeschaftSlokal Dienstag den 2. Dezember, Vormittags 10 Uhr,

2 Mrg. 12 R. in der Gewann Nr. 33 vbie Landwehr" vom Lehrhosweg bis an die sskleder- rotenbacher Straße, unter GenehinigiingSvorbehalt nach dem Meist- geboc öffentlich nochmals verpachtet.

Hanau am 24. November 1862.

Der Sradtkammerer Weiderc.

4. Montag den 1. Dezember d. I. , von Morgens 10 Uhr ab, sollen vor dem Schiffchor hiesiger Stadt, an der Kinzig, 60 Stück Pappel- holzabschnitte von 24" Stärke und darunter, so­wie verschiedene Haufen Pappelholzäste öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber eingeladen werden.

Gelnhausen am 24. November 1862- Der Bürgermeister Clever.