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HsuaA, Donner^ag den 27. November 1862.

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Allgemeine Verfügungen der Oderbebötden.

I. Die Bezirksliste über die Militairpflichtigen der Altersklasse 1842, über die bei früheren Aus- bebungen zurückgesepten, einstweilen in das zweite Aufgebot »erfegten Individuen, sowie über dieje­nigen, welche die Vergünstigung einjähriger Dienst­zeit erlangt, tiefe aber noch nicht angetreten haben, und über die auS dem Ausland einge- wanderren, noch nicht zur Auehebung im Inland gezogenen Personenf welche im militairpflichtigen Alter stehen, aus dem Regierungskommissionsbe- zirk Rinteln, welche zur Rekrutirung des Jahres 1H63 sich zu fiütren haben, wird in dem Kanzlei- lokal der Regierungskommission

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8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen gelegt werden, mit der Aufforderung, Mangel und Irr­thümer, insbesondere etwa übergangene Militair- psüchtige, zur Berichtigung der Liste anzuzeigen.

Die Herren OrtSvorstände haben dies in ihren Gemeinden alsbald östentlich bekannt zu machen.

Zur vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, zum Zweck der Begründung der Ansprüche auf alsbald dige Versetzung in das zweite Aufgebot, oder Be- lassung in solchem, wird zugleich Termin:

t) für den Amtsbezirk Rodenberg auf Donnerstag den 4. Dezember, von Morgens 9 Uhr an, in das Gasthaus zum Stockholm in Nodenberg und

2) für die Amtsbezirke Kinteln, Obern- ki rche n und Oldendorf auf

Dienstag den 9. Dezember d. I.,

von Morgens 9 Uhr an, in das hiesige RathhquS anberanmt, in welchem sich die Militairpflichtigen, oder deren Eltern, bezüglich Vormünder, welche solchen Anspruch zu begründen gedenken, mit den betreffenden OrtSvorständen einzufinden und die deshalbigen ^tachweisungen zu übergeben haben. In Betreff derjenigen., welche bereits bei einer früheren AuShebung ober auch nach derselben von Kurfürstlichem Kriegsministerium in das zweite Aufgebot verseht worden sind, wird bemerkt, daß eine Beziehung auf die früheren Atteste ic. unzu­lässig ist, daß vielmehr alle Beweise über das Fortbestehen der Gründe der einstweiligen Be­freiung neu erbracht werden müssen.

Endlich sind auch diejenigen Militairpflichtigen, die an Körpergebrechen leiden , welche sie' augen­scheinlich, ohne daß die Beurtheilung eines Arztes nöthig ist, für unbrauchbar zum Militairdienfl machen, in diesen Terminen durch die Herrn Orts- vvrstänke zum Zweck der alsbalkigen Streichung in der Bezuköliste zu sichren.

.Ninteln am 12. November 1862.

Kurfürstliche Regierungskommission. Keller, k. A.

2- Geeignete Bewerber um das erledigte Physikat Netra werden hierdurch aufgesordert, ihre keöhal- bigen Gesuche binnen vier Wochen ander ernzu- reichen.

Cassej am. 10- November 1862.

Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.

v. B e n n i n g.

» vl. Matthei.