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Wochenblatt für d j,

Provinz Hanau

H a n a u, Donnerßag den' 20. November 1862.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst .haben a-llergnädigst geruhet:

den Rittmeister von Zipf vom 2. Husarenregi- ment zur Laubgendarmerie zu versessen und zum Provinzkommandanten von Fulda zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden. _

l Zufolge Benachrichtigung Seitens des Kon­sulats der vereinigten Staaten von Nordamerika für Kurhessen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom und nach dem 1. November d. J. keine Güter, Waaren oder Han­delsartikel, mögen sie eitlem^ad valorem" oder spezifischem" Zoll unterworfen sein, auf den Zoll­ämtern der vereinigten Staaten zugelassen werden, wenn sie nicht von einer beschworenen und von dem vorgedachten Konsulate oder seinen Bize- konsuln gehörig legalisirten Faktura begleitet sind. Hanau am 3. November 1862.

Kurfürstliche Regierung. Harborbt.

2. Die Bezirksliste über die Militairpflichtigen der Altersklasse 1842, über die bei früheren Aue, Hebungen zurückgesetzten, einstweilen in das zweite Aufgebot versetzten Individuen, sowie über dieje­nigen, welche die Vergünstigung einjähriger Dienst­

zeit erlangt, diese aber noch nicht angetreten haben, und über die aus dem Ausland einge, wanderten, noch nicht zur Aushebung im Inland gezogenen Personen, welche im militairpflichtigen Alter stehen, aus dem Regierungskommissionöbe- zirt Rinteln, welche zur Rekrutirung des JahrtS 1863 sich zu führen haben, wird in dem Kanzlei, lokal der Regierungskdmmission

v o m t 9. d. M- a n

8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht offen gelegt werden, mit der Aufforderung, Mängel und Irr­thümer , insbesondere etwa Übergängen- Militair, Pflichtige, zur Berichtigung der Liste anzuzeigen.

Die Herren.Ortsvorstände haben dies in ihren Gemeinden alsbald öffentlich bekannt zu machen.

Zur vorläufigen Prüfung der Zeugnisse, zum Zweck der Begründung der Ansprüche aUf alsbald dige Bersetzung in das zweite Aufgebot, oder Be> lassung in solchem, wird zugleich Termin:

l),für den Amtsbezirk Rodenberg auf

D o n n e r st a g den 4. Dezeinb e r, von Morgens 9 Uhr an, in das Gasthaus zum Stockholm in Rodenberg und

2) für die Amtsbezirke Rinteln, Obern- kirchen und O l d e n d o r f auf

Dienstag d e n 9. D e z e m b e r d. I., von Morgens 9 Uhr an, in das hiesige Rathhaus an beräumt, in welchem sich die Militairpflichtigen, oder deren Eltern, bezüglich Vormünder,- welche solchen Anspruch zu begründen gedenken, mit den betreffenden Ortsvorständen einzufinden und die yeShalbigen Nachweisungen zu übergeben haben. In Betreff derjenigen, welche bereite bei einer