HaNau, Donnerstag -en 9. Oktober 1862.
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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
zu Sekondlieutenantö zu ernennen die Portepee« fähnriche:
Collmann und Breithaupt vom Artillerieregiment, und demselben zu aggregiren,
von 21 pell vom Leibgarderegiment im Jagerbataillon,
Credo vom 2. Infanterieregiment in demselben, von Buttlar von der Garde du Korps in derselben,
Lambert, vom 3. Infanterieregiment in demselben,
KleinhanS vom 1. Infanterieregiment, Kurfürst, in demselben.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
den ä la suite des LeibgarderegimentS geführten Sekoudlieutenant Prinzen Heinrich von Hanau, Durchlaucht, in dasselbe einrangiren zu lassen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
den Obersinanzassessor Alexander Bersch bei der Obersinanzkammer in gleicher Eigenschaft zur Ober, berg- und Salzwerksdirektion zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
den Amtsaktuar Andreas A ltma n nsperg e r zu Burghaun in den Ruhestand zu versetzen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst buchen allergnädigst geruht:
den ersten reformirten Pfarrer, lie. theol. Karl Wilhelm Hermann Hochhuth in Frankenberg, zum Meiropolitan der aus den reformirten Pfarreien des OberfürstenthumS gebildeten Pfarreiklasse zu bestellen;
dem zum Oberbürgermeister der Stadt Fulda ge. wählten Obergerichtereferendar Franz Rang daselbst die allerhöchstlanvesherrliche Bestätigung zu ertheilen;
den Polizeiinspektor, Polizeirath Franz Karl Müller zu Marburg, in gleicher Eigenschaft nach Bockenheim und
den Polizeikommissar Karl Diederich zu Bockenheim in gleicher Eigenschaft nach Marburg zu ver. sehen; sowie
die erledigte Stelle eines Polizeierpedienten bei der Polizeidirektion in Cassel dem seitherige» Hülföerpe. dienten bei derselben, Adolph Schmidt, zu übertragen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Bekanntmachung,
die Stutenbesichtigung für die Deckzeit
1863 betreffend.
Den bestehenden Bestimmungen gemäß werden die Kurfürstlichen RegierungSkommisstvnen, Poli. zeidirektivnen und Landrathsämter vom Monat