Provinz Kann u.
Ha n a u, Donnerkag den 28. August 1862.
Ernennungen i *, ' eförberungen.
Seine Königliche Hoheit d e r K u r f ü r st haben allergnädigst geruht:
den Amtsakcuar Wilhelm von Meyerfeld in Fulda zum Sekretär bei dem dassgen Obergericht _ zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
die Pfarrei Dörnigheim in der Klasse Bergen dem Pfarrverweser Heinrich Hermann Biscamp zu Hellstem lind
die Kreisthierarztstelle für den Kreis Gelnhausen dem Thierarzt Ir Klasse August Tertor zu Neu- kirchen, Lehterem provisorisch, zu übertragen; sowie den Gymnasialtirekror Dr. Heinrich August Schick zu 91tnreln auf sein aücrunterlhänigsteS Nachsuchen zu penstvniren.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruht:
den Revierförster Leopold Scheuch zu Rotenburg in den Ruhestand zu versehen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. In Beziehung auf die Bekanntmachung vom 15. Mai 1861 werden die Inhaber der abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der Kurhesst.
schen Landeökreditkaffc vom 5- Oktober 1860, Serie B? Nr. 10,894 über 200 Thlr. und Serie D? Nr. 10,572 über 50 Thir. nebst Zinsabschnitten , hierdurch in Gemäßheit des §. 6 der Berordnung vom 18- Dezember 1823 zum zweiten Mal aufgeforderc, sich unter deren Vorlegung so gewiß vor dem Ablauf von 3 Monaten, von dem Tag dieser Aufforderung an, bei der Landeökredit- kasse zu melden, als sonst Duplikatscheine ausgestellt und an deren Besiher die Zahlung sowohl der Kapital» als der Zinsen stets zwei Jahre nach eingetretener Fälligkeit, sofern nicht inzwischen die Originalschuldverschreibungen zur Zahlung eilige- reicht sein werden, geleistet werden soll.
Cassel am 31. Juli 1862.
Kurfürstliche Direktion der LandeSkreditkasse. Loh.
vt. Manns.
2. Die Ausführung der Steuerreklifikation der Gemarkung Gmnheim, Amts Bockenheim, ist dem Steuerrevisoraisgehülsen End e m a n n aufgetragen worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Cassel am 16- August 1862.
Kurfürstliches ObersteuerkoMgium. Schnackenberg.
3. Die gegen den ungehorsamen Milstairpflichtigen . Georg Christian E ck von hier unterm 19. Februar d. I. erlassene Ediktalladung wird hiermit als erledigt zurückgezogen-
Schmalkalden am 6. August 1862.
Kurfürstliche Regierungskommissto«.
Kühner t.