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“ Wochenblatt für dir Provinz H a n a u.

Ha n a u, Donnerstag -en 3L Juli 1862.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Der Zeitraum von 5 Jahren, für welchen der Herr Obergerichtsrath F l e i s ch h u t dahier zum Dlirglied des engeren Ausschusses der Interessenten der Civilwittwen« und Waisenanstalt für die Hof- und Civildiener der 8 Rangklassen in Gemäßheit des §. 26 der Statuten dieses Instituts vom 20- November 1823 gewählt wurde, geht mit dem Ablauf des Monats August d. J. zu Ende.

Die Herren Interessenten der Anstalt werden daher aufgefordert, aus den hierselbst wohnenden Theilhabern derselben ein neues Mitglied des ge­dachten Ausschusses' zu wählen und ihre Wahl» zcttcl bis zum 1.5. August d. J. an den Sekretär der unterzeichneten Direktion, Obermedizmalsekretar Schwarzenberg, einzusenden, wobei bemerkt wird, daß der Wiederwahl deS bisherigen Mitgliedes , kein gesetzliches Hinderniß entgegensteht und daß diejenigen Interessenten, welche die Einsendung von Stimmzetteln unterlassen, als der Mehrheit beitretend angesehen werden.

Cassel am 4. Juli 1862.

Kurfürst!. Hess. Direktion der Civilwittwen- und Waisenanstalt.

Schröder. Arnold.

vt. Schwarzenberg.

2. Mit Bezugnahme aus die diesseitige Bekannt, machung vom 23. November v. I., die Beigabe von Zolldeklarationen zu den Fahrpostsendungen nach Italien betreffend, wird das Publikum daraus

aufmerksam gemacht, daß eS sich als räthlich dar. stellt, die den Jahrpoststücken nach Italien beizu- gebenden für die iralieni.sche Mautb bestimm­ten zwei Zolldeklarationen in italienischer und > icht in französischer Sprache auSzustellen, da andernfalls sich leicht Anstande zum Nachtheil der Absender ergeben können.

Cassel am 20. Juni 1862.

Kurfürstliche Generalpostinspektion.

Schmerfeld.

Besondere Bekanntmachungen

der Verwaltnngs- und Finanzbehörden.

1. Polizeidirektion zu Hanau. Der Kauf­mann Johann Karl Georg Presse! von hier hat um Entlassung aus dem Kurhessischen Staats« verbände Behufs Niederlassung zu Hamburg ge­beten.

Hanau am 10. Juli 1862.

Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.

2. Der am 29. Januar 1840 im Königreich Preußen geborne und dahier heimathsberechtigte Karl Wilhelm Busch, welcher bis jetzt in den Rekrutirungslisten seiner Heimath Übergängen war und dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt ist, wird hierdurch gemäß der Vorschrift im §. 44 der Ver­ordnung vom 5. Oktober 1848, die Nekrutirung