Hanau, Donnerstag -en 24. Juli 1862.
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Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
1. In Folge eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern wird unter Hinweisung auf den Schlußsay des $. 6 des GeseyeS vom 5. April 1849, die Zusammensehung der Ständeversammlung und die Wahl der Landtagsabgeordneten betreffend, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach der am 3. Dezember v. I. Statt gefundenen legten amtlichen Volkszählung die Seelenzahl der, den Wahlen der höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbtreibenden zu Grunde liegenden, im §. 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 1848, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von Bezirksräthen betreffend^ auf-
geführten
I.
II. III IV.
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VII.
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Hanau
Bezirke folgende ist: Wahlbezirk Eassel.
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Eschwege. HerSfeld. Frixlar . Marburg. Fulda
131.106 Seelen.
73,277 99,007 87,966 85,568
73,724
Hanau . ; 123,583
Schmalkalden 27,774
Rinteln . 36,449 Juli 1862.
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Kurfürstliche Regierung. Harbordt.
2. Der Zeitraum von 5 Jahren, für welchen der Herr Obei gerichtSralh F l e i s ch h u t dahier zum Mitglied deS engeren Ausschusses der Interessenten der Civilwittwen - und Waisenanstalt für die Hof.
und Civildiener der 8 Rangklassen in Gemäßheit des z. 26 der Statuten dieses Instituts vom 20. Norrember 1823 gewählt wurde, geht mit dem Ablauf des Monats August d. I. zu Ende.
Die Herren Interessenten der Anstalt werden daher aufgefordert, aus den bierselbst wohnenden Theilhabern derselben ein neues Mitglied des gedachten Ausschusses zu wählen und ihre Wahl- zettel bis zum 15. August b. J. an den Sekretar der unterzeichneten Direktion, Obermedizinalfekretar Schwaizenberg, einzusenden, wobei bemerkt wird, daß der Wiederwahl des bisherigen Mitgliedes kein gesetzliches Hinderniß entgegensteht und daß diejenigen Interessenten, welche die Einsendung von Stimmzetteln unterlassen, als der Mehrheit beitretend angesehen werden.
Cassel am 4. Juli 1862.
Kurfürst!. Hess. Direktion der^Civilwittwen- und Waisenanstalt.
Schröder. Arnold.
vt. Schwarzenberg.
3- Unter Hinweisung auf unsere Bekanntma- chung vom 2. d. M., die 27. Prämienziehung des Kurhesfischen Staatölotterieanlehns vom Jahre 1845 betreffend, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die Gewinne auS dieser Ziehung, welche planmäßig am 2. Januar 1863 fällig werden, auch schon vorher bei der Hauptstaatskasse dahier erhoben werden sönnen, jedoch gegen Abzug eines Betrags, welcher bei Auszahlungen