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H a nau, Donnerstag den 17. Juli 1862.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kommandeur der Infanteriedivision, Gene- rallieucenant von Haynau, die nachgesuchte Er­laubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich dem­selben verliehenen Ordens der eisernen Krone 1r Klasse zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Staatsrath Karl Rohde zum Direktor des Obersteuerkollegiums zu ernennen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. . 3« Folge eines Beschlusses Kurfürstlichen Mi- nisteriumS deS Innern wird unter Hinweisung auf den Schlußsatz des §. 6 des Gesetzes vom 5. April 1849, die Zusammensetzung der Ständever- sammlung und die Wahl der Landtagöabgeordneten betreffend, hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge­bracht, daß nach der am 3. Dezember v. I. Statt gefundenen letzten amtlichen Volkszählung die Seelenzahl der, den Wahlen der höchstbesteuerten Grundbesitzer und Gewerbtreibenden zu Grunde liegenden, im §. 1 des Gesetzes vom 3L Oktober 1848, die Bildung neuer Verwaltungsbezirke und die Einführung von BezirkSrälheu betreffend, auf­geführten Bezirke folgende ist:

1.

im

Wahlbezirk Cassel. .

131,106 6

Seelen.

II.

n

Eschwege.

73,277

ff

III.

n

»

HerSfeld.

99,007

ff

IV.

ff

ff

Fritzlar .

87,966

ff

M

ff

Marburg.

85,568

ff

VI.

i#

ff

Fulda

73,724

ff

VI1.

//

ff

Hanau .

123,583

ff

VIII.

ff

ff

Schmalkalden 27,774

ff

IX.

ff

Rmteln

36,449

ff

Hanau

am 5.

Juli 1862.

Kurfürstliche Regierung.

Harbordt.

2. Nachdem durch Allerhöchste Entschließung ge­

nehmigt worden ist, daß die bei Wächteröbach gelegene standesherrliche Waldung Seiner Er­laucht deS Herrn Grafen Ferdinand Maximilian zu Isenburg und Bridingen-WächterSbach der selbst- ständigen örtlichen Verwaltung deS Schlosses Wächtersbach und des Weiherhofs als Zube- Hörungen der betreffenden Realitäten nach Maßgabe des vorgelegten SituationSplanö zugewiesen wor­den ist, so wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Hanau am 5 Juli 1862.

Kurfürstliche Regierung.

Harbordt. vt. Heynemann, k. A.

3. Hauptübersicht

über Einnahme und Ausgabe bei der durch die Verordnung vom 29. März 1827 errichteten Civil« Wittwen- und Waisenkasse für das Jahr 1861.

A. Einnahme.

1) Bestand am Schlüsse des Jahres »“"• s«'- ^

1860 ......... 2,024 27 8