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8t. St. Hl«.

11. im Opfet flocf daselbst:

1) in einem Papierchen mit der In« schrift: »Wegen Vermietdung einer Wohnung für die Waisenkinder" 24 2) in einem dgl. ohne Inschrift 24 3) in einem dgl. ohne Inschrift 12 4) bloß gelegen ......12

Juli.

4. 5) in einem Papierchen mit der In­schrift: Ich bitte das Lied zu singen:Du bist's, dem Ruhm u- Dank gebühret rc." .... 3 30 III. i m Opfersto ck unter'm Thurm der Joha nneskirche: bloß gelegen......7 18 2

Juni.

25. Von Kurfürst!. Justizamt II da, hier überwiesene Gerichtskosten in Sachen K. g. K. 1 Thlr. 15 Sgr.

11 Hlr. oder . . . . . . 2 4t

Summa 32 27 2

B. A n Lebensmitteln rc.:

Mai.

24. Von einem ungenannten Freund der Waisen in einem Papierchen mit der Aufschrift: Beitrag zu einem Vergnügen für die Kin­der auf Himmelfahrtötag d. I 10 fl." Vorstehende Gaben der Menschenfreundlich­keit werden hiermit unter bester Danksagung öffentlich bekannt gemacht.

Hanau am 2. Juli 1862.

Kurfürstliches Waisenhausvorsteheramt. Rauh. Cornelius. CaIamiNus.

E. W- Wagner.

vt. Limbert-

12 . In der Waisenhausbuchdruekerei dahier werden Eisenbahnfrachtbriefe, sowie auch Postfrachtbriefe, Rech­nungen, Cirkulare, Preis-Courante, überhaupt alle kaufmännische und an­dere Druekarbeiten stets auf das Schnellste und Promtefte angefertigt; Musterbogen liegen zur Einsicht bereit. Eisenbahnfrachtbriefe neuerer Form sind stets vorräthig.

Erledigungen von Schullehrerstellen.

1. Bewerber um die vakante Stelle eines vierten Lehrers bei der städtischen Knabenschule dahier

mit einem jährlichen Diensteinkommen von 300 fl. werden aufgefordert, binnen 4 Wochen ihre beshalbigen Gesuche, mit Beischluß ihrer Qualifi- kationezeugnisse, dahier einzureichen.

Fulda am 17. Juni 1862.

Der Stadtschulvorstand:

Schmitt. Kalb. R o l l m a n n.

W e i ß m ü l l e r. A r n d. L u c a s.

Ges.: Weinzierl.

2. Die Stelle eines ElementarlehrerS an der hiesigen Stadtschule (5. Lehrerstelle) ist erledigt und werden Bewerber um dieselbe aufgefordert, ihre Meldungögesuche, die mit den erforderlichen Stempeln und Zeugnissen versehen sein müssen, binnen 3 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Spangenberg am 23. Juni 1862.

Der Schulnotstand:

F a b e r. R o h d e. R o u r. S i n n i n g.

3. Die katholische Schulstelle zu Sannerz ist er­ledigt. Bewerber um dieselbe werden ausge­fordert, ihre deshalbigen Gesuche mit Sitten- und Befähigungszeugnissen innerhalb 6 Wochen bei Herrn Pfarreiverweser Waldner zu Herolz oder dahier einzureichen.

Schlächtern am 26. Juni 1862.

Kurfürstliches LandrathSamt.

Kramm.

4. Die Schulstelle zu Neuenbrunslar ist durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt und soll nunmehr lieber beseht werden. Bewerber haben ihre mit den erforderlichen Zeugnissen und Stempeln zu versehenden Meldungögesuche binnen 3 Wochen entweder bei der unterzeichneten Be- Horde oder bei dem Herrn Pfarrer A m c l u n g zu Wolfershausen einzureichen.

Weisungen am 28. Juni 1862.

Kurfürstliches Landrathsamt. Faber.

5. Die Erledigung der Schulstelle in Wölferö- Hausen wird unter dem Bemerken hierdurch ver­öffentlicht, baß Bewerber um dieselbe ihre deshal­bigen MeldungSgesuche, unter Beifügung der er­forderlichen Sitten - und Befähigungszeugnisse, binnen 3 Wochen dahier oder bei dem Pfarramt in Heringen einzureichen haben.

Hersfeld am 4. Juli 1862.

Kurfürstliches Landrathsamt.

Für den Lanbrath:

v. D e r n b a ch.