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meine Sä-inim-d übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.

"Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst wer- - den. Das Bluten der letzteren wird, soviel es nur geschehen kann , befördert. Man wasche sie deshalb au­genblicklich und anhaltend erst mit lauem Wasser, spä­ter , wenn. Las Bluten nackläßt, mit Datier warmer Aschenlauge, oder mit einer Auflösung des atzenden Lau- gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser, welcheschereits zum Aus- waschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen,sondern sammle es, rind gieße eS in ein in die Erde gegrabenes, sorgsam mit Erde sp bedeckendes, Loch.

Die Hände desjenigen, der sich mit der Wunde be- schäftigo, müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Mütterchen tc. sein

Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vor. ficht Einschnitte in die Wunde mit dem Dleffer, und setzt einen Schroptkopf auf. Das Einschneiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervorvringt. Nachdem wild die Wunde mit einem glühenden Eisen oder Schießpulver auSgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenig­stens acht Wochen in Eiterung unterhalten.

Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, teil gewesen, so muß sie wieder geöffnet, gebrannt und in Eiterung gesetzt werden.

War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vor« sichtig und mit Offenhalten der,Wunde gestillt werden.

Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, son­dern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß mit Aschenlauge abgewaschen, und mir Spanisch Fliegen-Pflaster oder -Salbe, wie die gebisse- ne Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.

Ist eine Stelle von einem tollen-Hunde nur beleckt', oder mit Geiser besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Scifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.

Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfah­ren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges^ von einem geschick­ten Wundärzte zu unternehmendes, Vorbauungsmittel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das; möglichst bald zu veranstaltende, gänzli­che Ausschneiden der Bißwunde sowohl in die. Breite, als Tiefe.' Nur kann man es nicht an allen Stellen anwenden. .

Ist die Ausschneidung gleich nach dem Bisse gesche­hen, und ist sie vollständig verrichtet worden, so bedarf es nach dem hinreichenden Ausbluten der Wunde nichts als das Einlegen von Eharpie, und LaS Verbinden mit

Salben, um eine gehörige Entzündung und Eiterung hervor,zubringen.

Sind mehrere Tage nach erlittener Verletzung ver­flossen, oder ist die Bißwunde schon länger vernarbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die'Blutung befördert, die Wunde mit einer Auflösung des ätzenden Laugensalzes oft ausge­waschen , und dann durch eine höchst gesättigte Auflö­sung dieses Aetzmittels eine heftige Entzündung, dran, dige Zerstörung der Wundfläche und starke Eiterung er­regt werden. ' '

Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Biß­wunden , oder wegen, der Gefahr, wichtige Theile zu zerschneiden, oder wegen der Verstümmelung des Kran­ken nicht Statt, so ist-das bloße Erweitern mit dem Messer durch Einschnitte und Auswaschen der Wunden sowie eine aufmerksame Behandlung derselben mit Aey- l au g e sa lz a n z u w e n d e n.

In der ganzen Zeit vom Bisse an bis zum Ausbruche der Wasserscheu kann die Ausschneidung und Aetzung der Wunde oder Würbe vorgenommen werden.

Während der Behandlung der Bißwunde hat der .Verletzte alle heftige Anstrengungen und Arbeiten zu meiden, sich mäßig zu bewegen, und leichte, nicht zu nahrhafte, besonders Pflanzenspeisen zu genießen, al­ler erhitzenden Dinge aber sich sorgfältig zu enthalten, und in nicht zu heißer Temperatur zu bleiben.

UebrigenS müssen vorzüglich bei dem Gebissenen Muth und Heitc-keit erhalten, alle niederdrückende Ge­müthsbewegungen, Aerger, Schrecken, Kummer, ver­mieden, und eine sehr geregelte Lebensart vom Kran­ken geführt werden.

Weigert sich ein Gebissener, ärztliche Hülfe anzuneh. uem, so hat die^Polizei das Recht, ihn, um die übri­gen Einwohner vor über Gefahr der Wasserscheu zu schützen, auf viele Wochen in eine Wohnung zu ver­bau neu, und unter strenge polizeiliche Aufsicht zu setzen.

Ganz gleich sind Vorsicht, Verhalten und Behand- lung bei der Bißwunde von einem tollen, wie von ei­nem der Wuth nur verdächtigen Hunde, bei der von ei­nem in die wahre Wuth verfallenen, sowie von einem bloß vermeintlich wüthenden andern Thiere. In den ledern Fällen ist also bei einem Menschen, der gebissen oder begeifert worden, eben so zu verfahren, als sei es von einem tollen Hunde geschehen. Selbst Bißwunden von in der heftigsten Leidenschaft versetzten, sehr ge- reizten Thieren sind auf ähnliche Weise zu behandeln.

Verfahren und Vorsichtsmaßregeln bei einem wasserscheuen Menschen.

Ist die Wasserscheu bereits ausgebrochen, so richtet gewöhnlich keine Kur etwa^ aus, der Kranke stirbt und man kann höchstens lindern. Da indeß doch eine Mög­lichkeit zur Rettung da ist, so muß alles dafür aufgebo­ten, und dem behandelnden Arzte in seinen Bemühun­gen keine Hindernisse entgegengesetzt werden.

Der Wasserscheue wird mit möglichster Schonung