Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allcrgnädigst geruhet:

den Kriminalgerichtsdirektor Konrad Göbell zu Caffel zum QberappeUationSgerichtSrath zu bestellen;

den AmtSakcuar Georg B o d e von Großalmerode in gleicher Eigenschaft zum Justizamt in Wächtersbach zu versehen und

den Nechtspraktikanten Gustav Adolph Manns in Gelnhausew zum UntergerichtSanwalt für die Ju- stizämter Birstein und Wächtersbach, mit dem Wohn» siih in Birstein,' zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allcrgnädigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thuen und Tariö, zum Assistenten bei dem Oberpostamt zu Cassel in Vorschlag gebrachten Post. Praktikanten Karl Julius Bernhardt daselbst die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den zu der erledigten Pfarrei Hüttengesäß präsen- tirten Pfarrer Friedrich Wilhelm JunghanS zu Kirchbracht zu bestätigen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allcrgnädigst geruhet:

den RechtSpraktikanten Johannes Knoch zu Caffel zum Amtsaffeffor beim Justizamt H dahier,

den ObergerichtSreferendar Karl Sann er zu Cassel zum Amtsassessor beim Justizamt II in Mar­burg und

den ObergerichtSreferendar Ferdinand Wilhelm Kersting zu Caffel zum Untgrstaatsprokurator in Eschwege,

Lexteren provisorisch,^zulbestellen. ,

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allcrgnädigst geruht:

die Pfarrei Orpherode, in der Klasse Allendorf, dem Pfarrer Karl Wende zu Rambach,

die Pfarrei im Zuchthaus an der Fulda zu Cassel dem außerordentlichen Pfarrer Ernst Paulus zu Wehren und

die Stelle des Repositars bei der Oberbaukommis­sion dem Repvsiturgehülsen Valentin Bagus Hier- selbst,

Letzterem provisorisch, zu übertragen; sowie

den Sekretar der Direktion des reformirten Wai­senhauses , Ernst Wilhelm Christian Ludwig Wolf zu Cassel, auf sein allerunterthänigsteS Nachsuchen zu pcnsivniren.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. In Folge Beschlusses Kurfürstlichen Finanz­ministeriums vom 3. d. M., Nr. 1946 F. M. Pr., ist die bisher im Ort Fronhausen bestandene Uebergangösteuerstelle in das Eisenbahnstations- gebäude verlegt und diese Stelle zur unbcschränk-