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Wochenblatt

für d i c

Provinz Hanau.

Ha nau- Donnerstag den 15. Mai 1862.

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Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Die Ausführung der Steuerreklisikation der Gemarkung Dörnigheim, Amts Hanau II, ist von der unterzeichneten Behörde dem SteuerrevisoratS- gehülfen Wettlaufer aufgetragen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Cassel am 19. April 1862.

Kurfürstliches Obersteuerkollegium. Schnackender g.

2. Die Ausführung der Steuerrektisikation der Gemarkungen von Somborn mit Hof Träges und Berndach, Amts Meerholz, ist von der unterzeich­neten Behörde dem Steuerrevisor Saul aufge­tragen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Cassel am 19. April 1862.

Kurfürstliches Odersteuerkollegium. Schnackender g.

3, Nachdem in Gemäßheit des §. 7 der Verord­nung vom 13. September 1827, die Apotheker, tare betreffend, und mit Genehmigung Kurfürst­lichen Ministeriums des Innern Veränderungen zur Apothekertare von 1861 erlassen worden sind, wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, damit Alle, die es angeht, denselben vom 15. Mai d. J. in allen Stücken Nachkommen.

Cassel am 29. April 1862.

Kurfürst!. Hess. Obermedizinalkollegium. gramer.

vt. Schwarzenberg.

4. Bekanntmachung,

die

l^ferderevision und Prämienvertheiluna im Jahre 1862 betreffend.

Durch Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 25. d. M , zu Nr 3189, ist genehmigt worden, daß in diesem Jahre die Pferderevision und Prämienvertheilung in dem Regierungekom- missionsbezirk Schmalkalven, sowie in den Provinzen Fulda und Hanau Statt findet, und zwar: zu Herrenbreitungen am 9- Juli.

HcrSfeld . . . 11.

Hünfeld . . , 12. - d. I.,

» Fulda . . . . 14. \ Morgens

Schlüchtern . . 15. ( 9 Uhr,

Gelnhausen . . 17. I

Wilhelmsbad . 18. /

und für sämmtliche Kreise des ganzes Landes zur Vertheilung der goldnen Medaille ein besonderer Termin

zu Fulda am 21. Juli,

Vormittags 10 Uhr.

Die hierbei zu verabreichenden Preise sind:

1) eine goldne Medaille im Werth von zehn Louisd'or nebst fünf Dukaten für das aus dem Landgestüt abstammende beste Pferd im Lande, welches in jeder Be­ziehung von ausgezeichneter Beschaffenheit und vom Besißer selbst aufgezogen sein muß;

2) eine silberne Medaille und drei Du- katen für das vom Landgestüt abstammende