Wochenblatt
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Provinz H a u a u.
Ha n « u, Donnerstag den 20. März 1862.
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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst ^dben allergnädigu geruhet:
den Asfistenzarst Ar öl ich von der Garde du Korps zum Stabs. und Divisionsarzt in derselben zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Justizbeamten, LandgerichtSralh Gößmann zu Fulda, den Kurfürstlichen WilhelmSordenS 4r Klasse zu verleihen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Zum öffentlichen Verkauf der hiesiger Leihbank verfallenen Pfänder ist Termin auf Montag den 2 8. April d. J. und folgende Tage aube« räumt. In dieser Vergantung müssen alle Pfänder alsbald baar bezahlt werden, auch sämmtliche vom 1. März 1861 an bis Ende August 1«6L versetzten und die bis den 1., bzw. den 31. März d. J. verlängerten Pfänder müssen (wie solches die Leihzettel ohnehin ausweisen), wenn sie nicht mit zur Vergantung gezogen werden sollen, läng. stenS bis zum Schluß deS Monats März d. I., weil alödann die Bücher geschlossen werden, ent« weder ausgelöset oder umgeschijeden sein. Bei Pfändern, welche wollene oder sonst leicht ver.
weSliche Gegenstände enhalten, findet jedoch nach der LombardSordnung keine Umschreibung Statt. Zur Beförderung des Geschäfts wird die. Schreib- :lübe während der Umschreibzeit auch Mittwoch und Samstag Nachmittags geöffnet. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösung verfallener Pfänder vor der Vergantung nicht mehr zugelassen werden kann, sondern alle Ende März d. I. der Leihbank verfallenen Pfänder auch wirklich zum öffentlichen Verkauf kommen.
Hanau am 3. März 1862.
Kurfürstliche Leihbankdirektion- Rauh.
vt. Groß.
2. Die Wittwe deS Kaufmanns J. H. Theiß, Katharine, geb. Wagner, zu Rauschenberg hat dahier angezeigt und bei dem dasigen Justizamr eidlich bestärkt, daß ihr die in ihrem Besitz befind, lich gewesenen auf den Inhaber lautenden Schuld- verschreibungen der Landeökredilkaffe:
1) Serie B* Nr. 1340 vom 20. Januar 1835, über 200 3blr.,
2) „ O. Nr. 4013 vom 25. Mai 1838, über 100 Thlr.,
3) „ C* Nr. 10222 vom 18. Juli 1850,
über 1Ö0 Thlr.,
ohne ZinSabschnitle abhanden gekommen seien.
ES wird daher nach Vorschrift deS §. 6 der Verordnung vom, 18- Dezember 1823 der gegenwärtige Inhaber der gedachten Schuldverschrei-