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Wochenblatt

für d i e

Provinz H a n a u.

Ha n a u, Donnerstag -en 27. Februar 1862.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Regierungsdirektor Wachs in Fulda die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von des Königs von Hannover Majestät demselben verliehenen Kommandeurkreuzes 2r Klasse des Guelphenordens zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kaffenskribenten und Kassengchüifen bei der Direktion der Landeskreditkasse, Theodor Pfeiffer, zum Kalkulator bei der statistischen Kommission und , den Kalkulator bei der statistischen Kommission, Georg Bernhard, zum Kassenskribenten bei der Direktion der Landeskreditkasse zu bestellen; sowie

den Registrator bei der Regierung zu Fulda, Hein­rich Philipp Schwarz, in den Ruhestand zu ver­setzen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Porträtmaler und Photographen Johann Friedrich Wilhelm Theodor Nour zu Cassel zum Hofphotographen zu ernennen und demselben kaö PrädikatProfessor" zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Kammerherrn, charakterisirten LegationSrath

Wilhelm von Trott, zum LegationSrath zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den zur Disposition gestellten Polizeikommissar Georg Christian Schreiber in Hanau zu pcnsiv- niren.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem vom Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und Taris, zum Assistenten bei dem Postamt zu Rmteln in Vorschlag gebrachten Post­praktikanten Karl Wilhelm Mensing zu Eschwege die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Kammerhebrn LegationSrath von Trott die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS von Seiner Majestät dem König von Preußen demselben verliehenen Kronenordens 3r Klasse zu ertheilen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Im Lauf dieses MonatS werden die Landbe­schäler zum Bedecken der mit Zulaßscheinen ver­sehenen Stuten nach den verschiedenen Stationen