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unter Anfügung der Zeugnisse über Dieustführung, Wandel und Fortbildung schriftlich bei dem Unter­zeichneten zu melden, darnach aber die besondere Einberufung zu ihrer Reise hierher abzuwarten.

Schlächtern am 27. Januar 1862.

Kurfürstliche Schullehrerprüfungökommission. S t a in m.

2 Die bei der diesjährigen Militalraushebung nicht erschienenen Milirairpflichtigen, als:

1) Johannes Neurath aus Jstka; 2) Johann Heinrich Wachen feld aus Nvthfelken; 3) Friedrich Wilhelm Liese, 4) Johann Karl Ritter und 5) Johannes Wiegand aus Wolfhagen; 6) Johann Heinrich Hökle und 7) Jakob Heinrich Pfeiffer aus Balhorn; 8) Christian Derr aus Elben; 9) August VI f ch, 10) Hermann Gchrinq, 11) Anton Schmand und 12) Heiiirich Volk aus Naümburg; 13) Karl Icke und 14) Johannes Engel aus Sand; 16) Georg Hemnch B n scher aus Breuna; 16) Georg Wilhelm Weimann aus Breuna; 17) Georg Friedrich Fritze aus Ober- listingen; 18) Johann Heinrich Haake aus Wettestngen; 19) Johann Heinrich Scholibo aus Burghasungen; 20) Georg Arensberg und 21) Johann Konrad Arensberg aus

Martinhagen; 22) Johann Heinrich Kunze« mann und 23) Karl Ludwig Rabenau aus Zierenberg und 24) Johann Heinrich G e r h v l d aus OelShausen,

werden hiermit in Gemäßheit des §. 68 deS Re- krutirungsaeseyes vom 29. September 1848 auf­gefordert, sich noch innerhalb 3 Monaten zur Er» füllung ihrer Militairpflicht so gewist dahier zu sistiren, als sie sonst als Ausgetretene bestraft werden.

Wolfhagen am 30. Januar 1862.

Kurfürstliches Landrathsamt. Bickell.

3. Polizeidirektion zu Hanau. Gesuch« um Aufnahme von Zöglingen in das vereinigte evangelische Waisenhaus dahier müssen spätestens bis zum 20. Februar d. J. bet der unterzeichneten Behörde gngebracho werden, was mit dem Bemer­ken veröffentlicht wird, daß nur Kinder evangelischen Bekenntnisses, welche nicht gebrechlich, nicht unter 7 Jahre und nicht über 12 Jahre alt sind, ausge­nommen werden.

Hanau am 29. Januar 1862.

Kurfürstliche Polizeidirektion. Cornelius.

4. Die Waisenhausverlagsverwaltung zu Cassel erlaubt sich die Aufmerksamkeir namentlich der vaterländischen Lehrer auf ein so eben in ihrem Verlag erschienenes Schulbuch:

Biblische Geschichten mit Spruch und Lied für die

evangelische Volks schule herausgegeben f von mehreren Lehrern in Cassel.

mit der Bitte zu lenken, dasselbe zu prüfen und sofern es seinem Zweck entspricht, den geeigneten Ge­brauch davon in ihren Schulen zu machen.

Die Herausgeber sind bemüht gewesen, das Material deS biblischen Geschichtsunterrichts in Geschichten, Bibelspruch, kirchlichem Lied und Katechismusstücken zusammen zu stellen und zu einem einheitlichen Ganzen zu vereinigen, indem sie von dem Gedanken sich leiten ließen, durch eine solche Bearbeitung deS biblischen Geschichtestoffes wesentlich dazu beizutragen, den Religionsunterricht in der Volksschule frucht­barer und erfolgreicher zu machen.

Und gewiß verdient es als ein Vorzug angesehen zu werden, daß daS Büchlein für den Unterricht knapp gehaltene, kurze, überschaubare, von dem Schüler leicht zu bewältigende Geschichten bietet, in denen die wichtigsten Momente in der Entwickelung des Reiches Gottes auf Erden besonders hervortreten.

Da der Unterricht in der biblischen Geschichte immer den Schwerpunkt in der Volksschule bilden wird, so ist auch der Auswahl der einzelnen Geschichten die sorgsamste Beachtung gewidmet worden. Wenn Spruch unb Lied dazu dienen sollen, die Geschichte zu erläutern und in einen engern Rahmen zu fassen, so sind die Katechiemusstücke an geeigneten Stellen herangezogen, damit sie durch die geschichtlichen Per­sonen und Thatsachen das rechte Verständniß und das rechte Leben gewinnen.

Das Werkchen ist 12| Boaen stark, hat das Format des refcrmirteii Gesangbuchs und kostet unge­bunden 6 2gr gebunden 8 Tgr.; bei Abnahme von Dutzenden wird ein Krslis-Eremplar bewilligt; Kommissionsverlage erhalten 10 Prozent. Für guten Druck und dauerhaftes Papier ist die nöthige Sorge getragen.