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Wochenblatt

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Provinz H a n a u.

H a n a u, Donnerstag den 16. Januar 1862 ^ajsawaa^^^ t ^ ^ *Bgra;w4K^^

Ernennungen und Beförderungen.

Gesetzgebung.

Die Nr. I ke« Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Verordnung vom 8. Januar 1862,

die Auslösung der gegenwärtigen Ver« sammlung der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Landstände bt« treffend.

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der I., Kurfürst rc. rc.

verordnen nach Anhörung Unseres Gesammt« staalSnnnisteriumS wie folgt:

Die dermalige Versammlung der Abgeordneten zur zweiten Kammer wird aufgelöst und soll eine ireue Wahl von Abgeordneten zu dieser Kammer Statt finden, deren Einberufung innerhalb der nächsten sechs Monate vom heutigen Tag an er­folgt, wonach Unser Ministerium deS Innern das Nöthige verfügen wird.

Alle, welche eS angeht, haben hiernach sich ge« bührenb zu achten.

Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenbändigen Un­terschrift und deS beigedrückten StaatSsiegels gegeben zu Caffel am 8. Januar 1862-

Friedrich Wilhelm.

fSt. S.)

vt. Volmar.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Legationsrath Wilhelm von Trott zu Aller« höchst Ihrem Kammerherrn zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Generalstabsarzt der Armee, vr. S ch i e r, mit Pension auSscheiden zu lassen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hauptmann Bauer vom 1. Infanterieregi­ment (Kurfürst) zum Schützenbataillon zu versetzen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Alle Diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofoffseen im Jahr 1861, nament­lich für die Hofkämmerei, Hosküche, Hofkonditorei und Hoskellerei, desgleichen für den Marstall und das Leibgestüt zu Beberbeck, die Hofgärtnereien, die Hvfjägerei, das Hofholzmagazin, die Engraisserie und die Schweizer«, sowie endlich über Hofbauten bis jetzt im Rückstand sind, werden mit Hinwei­sung auf die in der Verordnung vom 14. März