H a nau, Donnerstag -en 19. Dezember 1861.
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Gesetzgebung.
Die Nr. XII deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:
Ausschreiben des Ministeriums des Innern
vom 14. Dezember 186t,
die Wiedereröffnung der Sitzungen deS Landtags betreffend-
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Kurfürst allergnäkigst verordnet haben, die am 2. Juli b. J. vertagte erste Kammer der Landstande, sowie die nach dem Ausschreiben des Ministeriums deS In« nern vom 2- November d. J. neugewählte zweite Kammer der Landstände auf den 30. d. M. hierher eiuzubernsen, so wird solches zur Nachachtung für Jeden, den eö angeht, hierdurch bekannt ge« macht.
Caffel am 14. Dezember 1861.
Kurfürst!. Ministerium deS Innern.
V o l m a r.
vt. Hildebi and-
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigft geruhet:
die erledigte Pfarrei Preungesheim in der Klasse Bergen dem Konsistonalrath und dritten Pfarrer an der Johanneskirche dahier, Johannes Carl,
die Nebenstelle des landesherrlichen Kommissars bei dem Landeshospital Merrhausen dem Negierungs. assessor Wilhelm Arthur Mordian von Bischofss- Hausen,
die erledigte Kreissekretarstelle zu Rotenburg dem Kreissekretar Karl Christian Wieg and dahier,
die erledigte Rektorstelle an der Stadtschule zu Rodenberg dem Pfarramtökandidaten Wilhelm Roh- n ert aus Oberlistingen
zu übertragen;
den zu der erledigten Rektorstelle an der Stadtschule zu Gudenöberg präsentsten Rektor und aiißer- ordentlichen Pfarrer Friedrich Noth nagel zu Wannfried zu bestätigen und
dem Amtswundarzt Dr. med. Ludwig Brehm zu Schwarzenfels auch die Ausübung der inneren Heilkunde zu gestatten. ‘
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