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Wochenblatt

für die

Provinz Hanau.

H a n a o, Donnerstag den 12. Dezember 1861.

^^ Mit dem 1. Januar t I. beginnt ein neues Abonnement auf das Provinzialwocheu- Matt und werden neu zugehende Abonnenten ersucht, ihre Bestellungen recht zeitig bei der Redaktion machen zu wollen, wobei bemerkt wird, daß der Abonnementsprets jährlich 24 fl. beträgt und auswärtigen Abonnenten das Blatt stets portofrei zugehen wird.

Gesetzgebung.

Die Nr. XI deS Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Ausschreiben des Finanzministeriums vom 23. November 1861,

di e Aufhebung b e S Stadt« und d e S Landrentamtes zu Fulda und die Bildunqein,»neuen 9t entereidaselbst betreffend.

Nachdem in Gemäßheit allerhöchster Um» schließung Seiner Königlichen Hoheit deS Kur­fürsten die Aufhebung deS Stadt- und deS Landrentamtes zu Fulda und die Bildung einer neuen Renterei daselbst vom 1. Januar 1862 an in der Art verfügt worden ist, daß von diesem Zeitpunkt an sämmtliche zum Geschäftsbereich der beiden Rentämter gehörigen Erhebungen und Nebenverwaltungen aus die neu zu bildende Ren. terei übergehen sollen, so wird solche- zur Nach» achtung hierdurch bekannt gemacht.

Caffel am 23. November 1861.

Kurfürstliches Finanzministerium. Rohde.

▼U Führer.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Rechtepraktikanten Gottfried F l o h r in Siterfeld zum UntergerichtSanwalt für die Justizäm- ler zu Hanau, Meerholz, Gelnhausen, Windecken und Langenselbold, mit dem Wohnsitz am letztge­nannten Ort, sowie

die Rechtepraktikanten Friedrich Eckhard Ucker- mann, dermalen in Rotenburg, und Julius Bur- Henne in Rosenchal zu Unrergerichrsanwälken für die Justizämter Schmalkalden, Sceinbach-Hallenberq, Herrenbreitungen und Brotterode, mit dem Wohnsitz in Schmalkalden, zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den dieponibeln Landmesser Johann August Kau- p e r t zu Cassel zum technischen Vorstand des. reaus der allgemeinen Landesvermessung zu bestellen-

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: