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Ha nan, Donnerstag den 5. Dezember 1861.

WZ" Mit dem 1. Januar k I beginnt ein neues Abonnement auf das Provinzialwocheu- blatt und werden neu zugehende Abonnenren ersucht, ihre Bestellungen recht zeitig bei der Redaktion machen zu wollen, wobei bemerkt wird, daß der AbonnemeutspreP jährlich 2t si. beträgt und auswärtigen Abonnenten das Blatt stets portofrei zugehen wird.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruher:

die erledigte Hauptpfarrei an der Alcstädter Ge­meinde zu Rotenburg, sowie das Metropolitanat der Klage Rotenburg dem Pfarrer Franz Georg Wil­helm Kroger zu Orpherode und

die erledigte Pfarrei Heisebeck, in der Klasse Götlö- büren, dem außerordentlichen Pfarrer Karl Wilhelm Eisenberg auö Datterode zu übertragen; sowie

den außerordentlichen Pfarrer Georg Wilhelm Klingelhöffer aus Wetter zum zweiten lutheri­schen Pfarrer und lutherischen Rektor zu Franken­berg und

den Kandidaten der Theologie Theodor Gvnner- mann aus Oberaula zum Rektor an der Stadt­schule zu Ziegenhain zu bestellen; endlich

dem praktischen Arzt und Geburtshelfer Dr. Theo­dor Köhler in Eassel auch die Praxis als Wund­arzt erster Klasse und

dem Dr. med. Gustav Brünne r aus GudenS- berg die Praxis als Arzt, Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer mit dem Wohnort Frihlar zu gestatte».

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Kanzlisten Adam Lämmer bei der Oberzoll- direktion in gleicher Eigenschaft zum Finanzministe­rium zu verseyen.

Seine Königliche Hoheit der K u r f ü r st haben allergnadigst geruhet:

den HülfSerpedienren Karl Ludwig Nitsckky in tzassel zum Kanzlisten bei dem dastgen Obergericht provisorisch zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Mit Bezugnahme aus die diesseitige öffentliche Bekanntmachung vom 3t. Oktober 1859, wonach daS gestimmte unter dem 1 Februar 1854 ver­briefte 4^prvzentige StaatSanlehn von 1,200,000 Thaler, soweit dessen Abtragung nicht auf Grund vorausgegangener spezieller Berloosungen zu be­wirken war, gekündigt und bestimmt worden ist, daß die Kapiralbetrage n u r bi S z um 1. Febr. 1860 verzinst werden, wird zur Abwendung fort­währender Zinsenverluste für die Inhaber der ObU-