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^ 48.

1861

Wochenblatt

H a nau, Donnerstag -en 28. November 186L

«M^W^S^^^EMÄL^»S^»L6»^^^

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Dr. med. Dreyer zu Rumpenheim die nachgesuchce Erlaubnis zur Annahme und zum Tra­gen des von Seiner Hoheit dem Herzog von Nassau demselben verliehenen Ritterkreuze» des Ordens Adolph» von Nassau zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Hauptmann Wi e k erhol d vom Schützen« bataillon mit Pension ausscheiden zu lassen.

burg, Otto Christian Ludwig von Dehn-Rot- fels» r, zu übertragen und

dem Kandidaten der Thierheilkunde Ferdinand Enyrim aus Holzhausen im Kreis Hosgeismar die Praxis als Thierarzt tr Klasse mit dem Wohnort Spangenberg zu gestatten.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Buchhalter Johann Balthasar Friedrich Kraust bei der Direktion der Hauptstaatskaffe auf sein allerunterthänigsteS Nachsuchen in den Ruhe­stand zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Justizbeamten Dethard Wilhelm Uckermann von Großenlüder in gleicher Eigenschaft zum Justiz- amt in Neukirchen zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

die erledigte Pfarrei Heringen in der Klaffe Ro« tenburg nebst dem Vikariat Widderehausen dem Pfarrer Ludwig Heinrich Wilhelm Hildebrand zu Münchhausen,

die erledigte Landrathsstelle für den Kreis Ziegen« Hain dem Assessor bei der Polizeidirekiion zu Mar­

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Mit Bezugnahme aus die diesseitige öffentliche Bekanntmachung vom 3t. Oktober 1859, wonach daS gesammte unter dem 1. Februar 1854 ver­briefte 4^prozentige Staalsanlehn von 1,200,000 Thaler, soweit dessen Abtragung nicht auf Grund vorausgegangener spezieller Berloosungen zu be- wirken war, gekündigt und bestimmt worden ist, daß die Kapitalbeträge nur bis zum 1. Febr. 1860 verzinst werden, wird zur Abwendung fort­währender Zinsenverluste für die Inhaber der Obli­gationen darauf aufmerksam gemacht, daß von den Obligationen jene» AnlehnS die nachbezeichneten noch nicht eingelöst sind :