Wochenblatt
für dir
Provinz H a » a u.
H a n a u, MonnerKas, den 7. November 1861.
Gesetzgebung.
Die Nr. X 6e6 Geseyblattes von diesem Jahr«
. enthält:
Ausfchreibcn des Ministeriums des Innern
vom 2. November 186t, die Einleitung der neuen Wahl der A-geordneten zur zweiten Kammer der Landstände betreffend.
Nachdem durch die Verordnung vom 1. Juli d. 3., die Auflösung der zweiten Kammer der Lankflände betreffend, eine neue Wahl von Abge- ordneten zu derselben angeordnet worden ist, so ergeht nunmehr an alle nach dem Gesetz vom 30. Mai v. I., die Wahl der Landstände betreffend, zur Vorbereitung und Leitung dieser Wahlen berufenen Beamten und Kommissionen die Ausser» derung, die deShalbigen Geschäfte unverweilt vor» zunehmen.
Caffel am 2. November 1861.
Kurfürst!. Ministerium des Innern.
B 0 l m a r.
vt. Baumann.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Obervorsteher Kammerherrn von Keudell zu Schwebda das Kommandeurkreuz 2r Klasse des Kurfürstlichen Wilhelmsordens zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnäkigst geruhet:
dem mit der Vtrsehuug der Stelle eines BunkeS- tagügesandten beauftragten ObergerichtSrath Kammer, Herrn von Heeberg zu Frankfurt o/M. den Kurfürstlichen Wilhelmsorden 4r Klasse zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:
dem Kammerherrn und Geheimelegationsrath Alexander von Baum bach zu Allerhöchstihrem äußerer« deutlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich Preußischen Hof zu ernennen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.
1. Da die Bestellung eines ThierarzteS 1r Klaffe in Bockenheim erforderlich erscheint, so werden geeignete inländische Thierärzte zu Bewerbungen hierdurch aufgefordert.
Caffel am 15. Oktober 1861.
Kurfürstl. Hess. Obermedizinalkollegium.
C r a m e r.
vt. Schwarzenberg.
2. Geeignete Bewerber um die erledigte Stelle eines PhysikuS und Amtöwundakztes zu Volkmarsen werden hierdurch aufgefordert, ihre des- halbigen Gesuche binnen 3 Wochen anher einzu» reichen.
Cassel am 14. Oktober 1861.
Kurfürstliche Regierung der Provinz Niederhessen.
v. B e n n i n g.
vt. Matthei.