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H a nau, Donnerstag den 19. September 1861.

Gesetzgebung.

Die Nr. IX des Gesetzblattes von diesem Jahre enthält:

Verordnung vom 4. September 1861, hie Befreiung deö rohen und alten Zinnes vom Eingangs zoll betreffend. Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm der L, Kurfürst ic. re. verordnen im Einverständniß mit den übrigen Regierungen des Zollvereins und unter Hinwei­sung auf die im § 13 deS ZollgesetzeS vom 28- Dezember 1837 enthaltene allgemeine landständische Zustimmung, nach Anhörung Unseres Gesammt» staateministeriums, wie folgt:

Vom 1. April d. J. an tritt die in Abthei« . lung H des durch Unsere Verordnung vom 26- Oktober 1859 bekannt gemachten VeremSzolltarifS unter Nr.48 Anmerkung enthaltene Bestimmung, wonach von Zinn in Blöcken, Stangen u. s. w. und von altem Zinn die allgemeine Eingangs­abgabe zu erheben ist, außer Wirksamkeit und werden diese Waarenartikel den Gegenständen der 1. Abtheilung jenes Tarife, welche gar keiner Abgabe unterworfen sind, zugewiesen, wonach sich Alle, die es angeht, zu achten haben. Urkundlich Unserer Allerhöchsteigenhändigen Un- terschrist und deS beigedrückten StaatssiegelS ge­geben zu Caffel am 4. September 1861-

Friedrich Wilhelm.

(St. S.)

vt. Rvhd«.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfüri haben allergnadigst geruhet:

dem Obervorsteher des ritterschaftlichen Stifts Häufungen mit Wetter, von Milchling, den Kur­fürstlichen WilhelmSorden 4r Klasse zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den ordentlichen Kriminalgerichtsassessor Joseph Nübsam in Fulda zum Justizbeamten bei dem Justizamt in Raumburg und

den ordentlichen Kriminalgerichtsassessor Eduard Hüpeden in Marburg zum Justizbeamten bei dem Justizamt in JeSberg zu bestellen; auch

den Kanzlisten Heinrich Schmidt vom Oberge­richt zu Cassel in gleicher Eigenschaft zum Oberap- pellationSgericht zu versetzen.

Seine Königlich« Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den zum Prorektor der LandeSuniversität für das Amtsjahr 18^ gewählten Professor der Marhema. tif, Dr. Steginann, zu bestätigen;

die erledigte Pfarrei Herrenbreitungen in der In- fpektur Schmalkalden dem Pfarrer Adolph Heinrich Amelung zu Volkmarsen und

die erledigte Pfarrstelle Dagobertshausen in der Klasse Messungen dem außerordentlichen Pfarrer Rektor Friedrich Ludwig Baum zu Gudenöberg zu übertragen.