H a n a u, Donnerstag den 5. September 1861.
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Gesetzgebung.
Die Nr. VIII dcö Gesetzblattes von diesem Jahr« enthält:
Ausschreiben des Finanzministerlums
vorn 23. August 1861, sie Aufhebung d er Renterei Obern- kirchen und die Bertheilung der Geschäfte derselben unter die angrenzenden Rentere ien betreffend.
Nachdem zufolge allerhöchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürsten die Aufhebung der Renterei Obernkirchen in der Art verfügt worden ist, daß aus dem bisherigen Geschäftsbereiche derselben, sowohl hinsichtlich der Domanialrevenüen alS der direkten Steuern unb aller sonstigen Erhebungen und NebenverwaltUngen:
1) die Stadt Obernkirchen und die Ortschaften Beecke, Bernsen, Borstet, Cathrinhagen, Kreyenhagen, Lickwegen, Poppenhagen, Rolfs. Hagen, Röhrkasten und Schermbeck nebst den Fvrstemkünsten vom Obernkircher Forste, soweit Letztere nach den bestehenden Einrichtungen nicht andern Rentereien zu überweisen sind; sodann die aus ausländischen Orten mit Ausnahme der unter 3 genannten Gemeinde Pohle zu erhebenden Gefälle an die Rente r e i Rinteln;
2) die Ortschaften Escher, Hattendorf, Langen» selb, Raden, Rannenberg und Rehren an die Renterei Oldendorf und
3) die Ortschaften Altenhagen, Antendorf, Klein» Holtensen, Nienfeld (Hof), Schoholtensen,
Westerwald und Wiersen; sodann die auS dem ausländischen Orte Poble zu erhebenden Gefalle an die Renterei Rodenberg, vom 15. September d. J. an übergeben sollen, so wird solches zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Cassel am 23. August 1861.
Kurfürstliches Finanzministerium.
R o h b e.
vt. Führer.
mmiutuui
Attsschreiben des Flnanzmuüstertnms vom 23. August 1861, die Erklärung der Straße von der Ortschaft Hain-Gründau nach Lieblos zur Üebergangsstraße betreffend-
Nachdem mit allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die Straße von der Großherzoglich Hessischen Ortschaft Hain. Gründau nach Lieblos zur Üebergangsstraße für übergangöabgabenpflichtige Gegenstände erklärt und am letzten Orte eine Hebe. und Abfertigungs. stelle, gegenüber der Großherzoglich Hessischen Hebe. und Abfertigungöstelle zu Hain.Grüntau errichtet worden ist, so wird dieses unter Hinwei. sung auf das Fmanzministerialauöschreiben vom 17. März 1842 Hierdurch bekannt gemacht.
Cassel am 23. August 1861.
KupfürstlicheS Finanzministerium.
Rohbe.
vt. Führer.