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H a n a u, Donnerstag den 5. September 1861.

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Gesetzgebung.

Die Nr. VIII dcö Gesetzblattes von diesem Jahr« enthält:

Ausschreiben des Finanzministerlums

vorn 23. August 1861, sie Aufhebung d er Renterei Obern- kirchen und die Bertheilung der Geschäfte derselben unter die an­grenzenden Rentere ien betreffend.

Nachdem zufolge allerhöchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit des Kurfürsten die Aufhebung der Renterei Obernkirchen in der Art verfügt wor­den ist, daß aus dem bisherigen Geschäftsbereiche derselben, sowohl hinsichtlich der Domanialrevenüen alS der direkten Steuern unb aller sonstigen Er­hebungen und NebenverwaltUngen:

1) die Stadt Obernkirchen und die Ortschaften Beecke, Bernsen, Borstet, Cathrinhagen, Kreyenhagen, Lickwegen, Poppenhagen, Rolfs. Hagen, Röhrkasten und Schermbeck nebst den Fvrstemkünsten vom Obernkircher Forste, so­weit Letztere nach den bestehenden Einrich­tungen nicht andern Rentereien zu überweisen sind; sodann die aus ausländischen Orten mit Ausnahme der unter 3 genannten Gemeinde Pohle zu erhebenden Gefälle an die Ren­te r e i Rinteln;

2) die Ortschaften Escher, Hattendorf, Langen» selb, Raden, Rannenberg und Rehren an die Renterei Oldendorf und

3) die Ortschaften Altenhagen, Antendorf, Klein» Holtensen, Nienfeld (Hof), Schoholtensen,

Westerwald und Wiersen; sodann die auS dem ausländischen Orte Poble zu erhebenden Ge­falle an die Renterei Rodenberg, vom 15. September d. J. an übergeben sollen, so wird solches zur Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.

Cassel am 23. August 1861.

Kurfürstliches Finanzministerium.

R o h b e.

vt. Führer.

mmiutuui

Attsschreiben des Flnanzmuüstertnms vom 23. August 1861, die Erklärung der Straße von der Ortschaft Hain-Gründau nach Lieb­los zur Üebergangsstraße betref­fend-

Nachdem mit allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten die Straße von der Großherzoglich Hessischen Ortschaft Hain. Gründau nach Lieblos zur Üebergangsstraße für übergangöabgabenpflichtige Gegenstände erklärt und am letzten Orte eine Hebe. und Abfertigungs. stelle, gegenüber der Großherzoglich Hessischen Hebe. und Abfertigungöstelle zu Hain.Grüntau errichtet worden ist, so wird dieses unter Hinwei. sung auf das Fmanzministerialauöschreiben vom 17. März 1842 Hierdurch bekannt gemacht.

Cassel am 23. August 1861.

KupfürstlicheS Finanzministerium.

Rohbe.

vt. Führer.