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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Son ig li cbe Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Unteroffizier Christian Icke von der Hand« werkerkompagnie des ArtillerieregimentS daö silberne Derdienstkreuz zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gerubet:

den Obergerichtsdirektor Friedrich Mackeldey zu Fulda zum Obergerichtspräsidenten zu ernennen und

den Iustizbeamten Jean Reul zu JeSberg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Bockenheim zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben ailergiiätiqst geruhet:

die erledigte Pfarrei Hochstadt in der Klasse Ber­gen dem Pfarrer Theodor Emmel. zu Seckbach und

die erledigte Stelle eines Mitgliedes der Direktion des reformirten Waisenhauses und der Prinz Georg'« schen Stiftung als Nebenstelle dem Polizeidirektor Bernstein zu Cassel zu übertragen;

den Landrath August Friedrich Groß zu Ziegen« Hain in gleicher Eigenschaft nach Eschwege zu ver« setzen;

den Kreissekretar William Mordian Arthur von B i sch o f f s h a u se n zu Rotenburg zum Assessor bei der Regierung zu Cassel und

den Forstäufseher Georg Karl von Stiernberg zu Rosenthal provisorisch zum Revierförster des £m< "«er Hospitalsorstes Oberholzhausen zu bestellen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den HülfSprobator Philipp Faßhauer zu Cassel provisorisch zum Kalkulator bei dem Oberhofmar« schallamle zu ernennen und mit Versehung der Hvfbaukontroleurstelle zu beauftragen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

zu der von dem Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und TariS, in Vorschlag gebrach­ten Ernennung des Postpraktikanten Georg Wil­helm Cred« aus Friedewald zum Postverwalter da. selbst die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Prinzen Karl von Hanau, Sekondlieute- nant im Leibgarderegiment, Durchlaucht, den Kur­fürstlichen goldnen Löwenorden zu verleihen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hofmarschall Jostas von Heeringen zum Oberhofmarschall zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den dispontbeln Landmesser Ernst Reine wann zu Hofgeismar zum Distriktslandmesser daselbst zu ernennen.