Ernennungen und Beförderungen.
Seine Son ig li cbe Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Unteroffizier Christian Icke von der Hand« werkerkompagnie des ArtillerieregimentS daö silberne Derdienstkreuz zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst gerubet:
den Obergerichtsdirektor Friedrich Mackeldey zu Fulda zum Obergerichtspräsidenten zu ernennen und
den Iustizbeamten Jean Reul zu JeSberg in gleicher Eigenschaft zu dem Justizamte in Bockenheim zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben ailergiiätiqst geruhet:
die erledigte Pfarrei Hochstadt in der Klasse Bergen dem Pfarrer Theodor Emmel. zu Seckbach und
die erledigte Stelle eines Mitgliedes der Direktion des reformirten Waisenhauses und der Prinz Georg'« schen Stiftung als Nebenstelle dem Polizeidirektor Bernstein zu Cassel zu übertragen;
den Landrath August Friedrich Groß zu Ziegen« Hain in gleicher Eigenschaft nach Eschwege zu ver« setzen;
den Kreissekretar William Mordian Arthur von B i sch o f f s h a u se n zu Rotenburg zum Assessor bei der Regierung zu Cassel und
den Forstäufseher Georg Karl von Stiernberg zu Rosenthal provisorisch zum Revierförster des £m< "«er Hospitalsorstes Oberholzhausen zu bestellen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den HülfSprobator Philipp Faßhauer zu Cassel provisorisch zum Kalkulator bei dem Oberhofmar« schallamle zu ernennen und mit Versehung der Hvfbaukontroleurstelle zu beauftragen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
zu der von dem Erblandpostmeister, dem Herrn Fürsten von Thurn und TariS, in Vorschlag gebrachten Ernennung des Postpraktikanten Georg Wilhelm Cred« aus Friedewald zum Postverwalter da. selbst die allerhöchstlandesherrliche Bestätigung zu ertheilen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Prinzen Karl von Hanau, Sekondlieute- nant im Leibgarderegiment, Durchlaucht, den Kurfürstlichen goldnen Löwenorden zu verleihen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Hofmarschall Jostas von Heeringen zum Oberhofmarschall zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den dispontbeln Landmesser Ernst Reine wann zu Hofgeismar zum Distriktslandmesser daselbst zu ernennen.