Wochenblatt
für dir
Provinz Hanau.
Hanau, Donnerstag den 25. Juli 1861.
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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet: den außeretatsmäßigen Sekondlieutenant von Meyer seid vom 2. Husarenregiment in den Etat des Regiments einrangiren zu lassen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Premierlieutenant Normann vom Artillerie» regiment zur Pionnierkompagnie zu verseßen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
Verwarnung.
Durch den zwischen den nördlichen und südlichen Provinzen der vereinigten Staaten von Nordamerika ausgebrochenen s. g. Sonderbundskrieg sind die dortigen Verhältnisse, insbesondere in Folg« der dadurch eingetretenen Arbeitslosigkeit, für deutsche Auswanderer sehr gefahrdrohend geworden.
Wir bringen dies Auswankerungslustlgen mit dem Aussigen zur Kenntniß, daß sie sich die nach, theiligen Folgen ihrer etwaigen Entfernung in die gedachten Staaten während des Krieges selbst zu» zuschreiben haben würden.
Hanau am 5- Juli 1861.
Kurfürstliche Regierung.
Harbordt.
vt. Heynemann, k. A.
Besondere Bekanntmachungen der Verwaltungs - und Finanzbehörden.
V Polizeidirektion zu Hanau. Der Alfred Eleve von hier hat um Entlaffung-auS dem Kur» hessischen StaatSverbande Behufs Auswanderung nach Australien nachgesucht.
Hanau am 29. Juni 1861. '
Kurfürstliche Polizeiditektion.
Corneli us.
2. Po lizeidirektion zu Hanau. Der Assistent im Bureau der zu Erfurt bestehenden Versicherungsgesellschaft „Thuringia", Joseph Rudolph Julius Stein ba ch von Bockenheim, hat Behufs Niederlassung zu Erfurt um Entlassung aus dem Kurhessischen Unterthanenverbande nachgesucht.
Hanau am 6. Juli 1861.
Kurfürstliche Polizeidireklion. Cornelius.
3. Johann Adam Hach (Johannes Sohn) von Marjoß, 23 Jahre alt, hat Zwecks Auswan» derung nach Amerika um Ertheilung eines Reise» passeS dahier nachgesucht.
Schlüchtern am 9. Juli 1861.
Kurfürstliches Landrathsamt.
Kramm.
4- , Der in der RekrutirungSliste des Jahres 1860 übergangene Militairpflichtige Johann Heinrich K oll Mann von Nothselden, geb. zu Fulda den 4. März 1839, wird hierdurch aufgefordert, sich, bei Meldung der gesetzlichen Strafe, innerhalb 3