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Man hüte sich deshalb, die für die Kur des Kranken so höchst nöthige Zeit mit Anwendung von gepriesenen Geheim- oder Familienmitteln, die meist unwirksam sind, zu verschwenden/und durch Unterlassung einer sogleich vtnjuleitenoen, von der Erfahrung erprobten, Hcilart den Gebissenen in Gefahr zu bringen.
Die Hauptsache ist, eiligst den Physikus, oder einen andern Arzt, ober einen Wundarzt herbeizuholen, selbst im Falle auch keine blutige Wunde, nur eine ganz leichte Verletzung da ist, oder bloß ein Lecken von einem wüthenden Thiere bei einem Menschen Stakt fand.
Plan säume damit keinen Augenblick, weil nur so ■ lange das in der Wunde beig (brächte und darin haftende Wutbgin. durch eine Kur weggeschafft, vernichtet und seine üble Folge abgewendet werden kann, so lange das Gift noch örtlich wirkt und nicht in die allgemeine Säftenmaffe übergegangen ist. In Ermanglung eines Kunstverständigen sauge man die Wunde nicht mit dem Munde aus, binde sie nicht zu und bedecke sie noch weniger mit Pflaster, sondern schlage bis zu seiner Ankunft folgendes Verfahren ein.
Alle (nachher zu zerstörende) Kleidungsstücke um die Bißwunde müssen vorsichtig und schnell abgelöst werden. DaS Blüten der letzteren wird, soviel es^nur geschehen kann, befördert. Man wasche sie deshalb au- genblickliet' und anbaltend erst mit lauem Wasser, später , wenn das Bluten nackläßt, mit staiker warmer Aschenlau^e, oder mit einer Auflösung des ätzenden Lau- gensalzes, oder mit warmem scharfen Salzwasser, oder mit Urin aus. Das Wasser , welches bereits zum Aus- waschen gebraucht worden, schütte man nicht wieder zum reinen, sondern sammle es, und gieße es in ein in die Erde gegrabenes, sorgsam mit Erde zu bedeckendes, Loch.
Die Hände desjenigen, der sich mit, der Wunde beschäftigt , müssen frei von Verletzungen, aufgekratzten Stellen, Blätlerchen zc. sein
Der Wundarzt macht hierauf unter der nöthigen Vorsicht Einschnitte in die Wunde mit dem Messer, und setzt einen Schröpfkopf aust Das Einschneiden und Aussaugen läßt man wiederholen, bis kein Blut mehr hervordringt. Nachdem wird die Wunde mit einem glühcwdenEisen oder Sebießpulver ausgebrannt, und durch Einstreuen von Spanisch-Fliegen-Pulver, wenigstens acht Wochen in Eiterung unterhalten.
Ist die Wunde bereits vernarbt, und man hat dann erst die Ueberzeugung erlangt, daß der Hund, welcher sie verursachte, toll gewesen, so muß sie wieder geöffnet, gebrannt und in Eiterung gesetzt werden,
War der Biß so heftig, daß aus der Verletzung eine sehr starke Verblutung entsteht, so darf diese nur vorsichtig und mihOffenhalten der Wunde gestillt werden.
Eine von einem tollen Hunde nicht verwundete, sondern bloß durch dessen Zähne gequetschte und begeiferte Stelle muß, mit Aschenlauge abgewaschen , und mit Spanisch Ffiegen-Pflaster oder -Salbe, wie die gebissene Wunde, behandelt und in Eiterung erhalten werden.
Ist eine Stelle von einem tollen Hunde nur beleckt,
oder mir Geifer besudelt worden, so ist das sorgsame Abwaschen mit warmem Seifenwasser oder mit warmer Lauge hinreichend.
Außer dem oben angeführten gewöhnlichen Verfahren bei einer Bißwunde von einem tollen Hunde, ist ein vorzügliches und zuverlässiges, von einem geschickten Wnndaizse zu unternehmendes, Vorbauungsmittel gegen die Wasserscheu hier noch zu erwähnen. Es ist nämlich das, möglichst bald zu verunstaltende, gänzliche Ausschneiden der Bißwunde sowohl in die Breite als Tiefe. Nur sann'man es nicht an allen Stellen anwenden. - ,
Ist die Ausschneidung gleich nach dem Bisse geschehen, und ist sie vollständig verrichtet worden, so bedarf es nach dem hinreichenden Ausbluten der Wunde nichts als das Einlegen von Edarpie, und das Verbinden mit Salben, um eine gehörige Entzündung und Eiterung bervorzudringen.
Si-nD mehrere Tage nach erlittener Verletzung verflossen , oder ist die Bißwunde schon länger vernarbt, so kann doch die Ausschneidung gemacht, nur muß nachher noch die Blutung befördert, die Wunde mir einer Auflösung des ätzenden Laugensalzes oft ausgewaschen , und dann durch eine höchst gesät!igle Auflösung dieses AetzmittelS eine heftige Entzündung, brandige Zerstörung der Wundfläche und starke Eiterung erregt werden.
Findet die Ausschneidung wegen Häufigkeit der Bißwunden , oder wegen der Gefahr, wichtige Theile zu zerschneiden, oder wegen der Verstümmelung des Kranken nicht Statt, so ist das bloße Erweitern mit dem Messer durch Einschnitte und Auswaschen der Wunden sowie eine aufmerksame Behandlung derselben mit Weg- laugesalz anzuwenden.
In der ganzen Zeit vom Bisse an bis zum Ausbruche der Wasserscheu kann die Ausschneidung und Aetzung der Wunde oder Narbe vorgenommen werden.
Während der Behandlung der Bißwunde hat der Verletzte alle heftige Anstrengungen und Arbeiten zu meiden, sich mäßig zu bewegen, und leichte , nicht zu nahrhafte, besonders Pflanzenspeisen zu genießen, aller erhitzenden Dinge aber sich sorgfältig zu enthalten, und in nicht zu heißer Temperatur zu bleiben.
Uebrigens müssen vorzüglich bei dem Gebissenen Muth und Heiteikeit erhalten, alle niederdrückende Ge- müthsbewegungen, Aerger, Schrecken, Kummer, vermieden, und eine sehr geregelte Lebensart vom Kranken geführt werden.
Weigert sich ein Gebissener, ärztliche Hülfe anzuneh- nern, so hat die Polizei das Recht, ihn^ um die übrigen Einwohner vor der Gefahr der Wasserscheu zu schützen, auf viele Wochen in eine Wohnung zu verbannen, und unter strenge polizeiliche Aufsicht zu setzen,
Ganz gleich sind Vorsicht, Verhalten und Behandlung bei der Bißwunde von einem tollen, wie von einem der Wuth nur verdächtigen Hunde, bei der von einem in die wahre Wuth verfallenen, sowie von einem bloß vermeintlich wüthenden andern Thiere. In den 4