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Wochenblatt

. für die

Provinz H a n a n.

H a n a n, Donnerstag den 20. Juni 1861.

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Erueullungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

den Stabs« und BataiüonSarzt Dr. Holzapfel vom Jagerbataillon zum Oberstabs« und Regiments« arzt im 1. {Selb«) Husarenregiment zu ernennen; , den Stabs« und Bataillonsarzt He ist er ha gen vom 1. Infanterieregiment (Kurfürst) zum Jäger« bataillon zu verseyen;

den Assistenzarzt König vom Artillerieregiment zum Stabs - und Bataillonsarzt im 1 Infanterie« regimeert (Kurfürst) zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Premierlieutenant B ö dick er,vom 3. Jnfan« terieregiment den alleruncerlhanigst nachgesuchten Abschied zu bewilligen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem zum Präsidenten der zweiten Kammer der Landstände gewählten Abgeordneten ObergerichtSan, walt und Oberpostmeistcr Nebel thau und

dem zum Vizepräsidenten der gedachten Kam« mer gewählten Abgeordneten Rentier Wilhelm Zieg, ler, die landesherrliche Bestätigung zu ertheilen, sowie

dem Kandidaten der Thierheilkunde Philipp Me« der aus Asbach die PrariS als Thierarzt tr Klasse mit dem Wohnort Carlshasen zu gestatten.

Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.

1. Zufolge höherer Weisung sollen diejenigen Kurhessischen ^Thalerstüche des 144-Thalersußes, welche von der Ausmünzung der Jahre 1821 bte 1831 herrühren, ihres gernrgerew Gehalts wegen vorzugsweise zur Ausprägung neuer Silbermünzen verwendet und deshalb allmählig eingezogen werden. Wir bringen dieses wiederholt zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, die obenerwähn­te» aus dem gedachten Zeitraume herrührenden WünDücke Behufs Erreichung des hervorgrho- benen Zweckes zur Umwechselung an die Kurhessi. schen Staatskassen (Rentereien und sonstigen Un terkaffen) abzuliefern.

Kassel am 29. Mai 1861.

Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatökasse.

R e m b e. vt. Stephan.

2. Durch den Tod des Apothekers Avemann zu Naumburg ist das demselben verliehene per« sönliche Apothekerprivilegium erloschen. Geeignete Bewerber um dasselbe werden hierdurch aufgefor. dert, ihre deShalbigen Gesuche binnen 3 Wochen anher einzureichen. Kassel am 3. Juni 1861. Kurfürstliche Rtgierung der Provinz Niederhessen. v. B e » n im g. vt. Matthei.

3. Haupt Übersicht über Einnahme und Ausgabe bei der durch die Verordnung vom 29. März 1827 errichteten Civil« Wittwen- und Waisenkasse für das Jahr 1860.

A. Einnahme.

1) Bestand am Schlüsse des Jahres ^'"- Sa'- *Ir

1859 ...... 1,672 12 4