H «^ nau, Donnerstag den 6. Juni 1861.
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Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:..
dem Vorstände deö Ministeriums deS Kurfürstlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, Geheimen Vegation6ratb von Goedd aeuS, die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von seiner Majestät dem König von Bayern demselben verliehenen GroßkomthurkreuzeS deö Verdienstordens vom heiligen Michael zu ertheilen.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Es werden die Inhaber der abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der Landeskreditkasse vom 5. Oktober 1860 Serie v^ Nr. 10894 über 200 Thlr. und 0' Nr. 10572 über 50 Thlr. nebst Zinsabschnilten hierdurch aufgefordert, sich unter deren Vorlegung vor dem Ablauf von drei Monaten nach der zweiten Aufforderung zu mel. den, indem widrigenfalls ein Duplikatschein ertheilt und an dessen Besitzer die Zahlung der Ka. pitale und Zinsen stets zwei Jahre nach eingetre. teuer Fälligkeit geleistet werden soll, sofern nicht inzwischen die Originalobligationen zur Zahlung werden eingereicht werden.
Eassel am 15. Mai 1861.
, Kurfürstliche Direktion der Landeskreditkasse. Lop.
vt. Manns.
2. v Zufolge höherer Weisung sollen diejenigen Kurhesflschen ^-Thalerstücke deö 1^^>Thalerfußeö, welche von der Ausmünzung der Jahre 1821 biS 1831 herrühren, ihres geringeren Gehalts wegen vorzugsweise zur Ausprägung neuer Silbermünzen verwendet und deshalb allmählig eingezogen werden, Wir bringen dieses wiederholt zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, die obenerwähnten au 6 dem gedachten Zeitraume herrührenden Münzstücke Behufs Erreichung des hervorgehobenen Zweckes zur llmwechselung an die Kurhessi- schen Staatskassen (Meutereien und sonstigen Uu« terkassen) abzuliefern.
Cassel am 29. Mai 1861.
Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatskasse. R e m b e.
vt. Stephan.
3. Das Werk: die Eichen schalwirthschast nebst einer einfachen gründlichen Anleitung zur Anlage neuer Eichenschälwälder durch Saat und Pflanzung, zur zweckmäßigen Behandlung der Eichenschälwälder und zur Angabe deö Höchsten Geldertrages für die Herren Waldbesttzer, verfaßt von Adolph Hohenstein, Kaiserlich Königlicher Förster, Mitglied des österreichischen Reichsforstvereins, deS böhmischen, des ungarischen, des west- galizischen, des nordtyroler Forstvereins k. rc., Wien 1861, im Verlag von Karl Gerold's Sohn, Preis 14 Thlr., rechtfertigt in aller und jeder Beziehung so sehr die durch den Titel desselben angeregten Erwartungen, daß wir 11116 veranlaßt finden, dasselbe den Herren Privatwaldbesißern,