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Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

dem Hauptmann und Divistonsadjutanten von Baumdach zu Caffel die nachgcsucdce Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des von Seiner Majestät dem König von Preußen demselben ver­liehenen rothen Adlerordenö 4r Klasse zu ertheilen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnadigst geruhet:

die .ctleblose Stelle des Brückengelderhebers bei der gemeinschaftlichen Offen bath er Mainschiffbrücke dem Feldwebel im 2. Infanterieregiment, genannt Landgraf Wilhelm, Johann Adam Friedrich R o c- hamel aus Herrenbleitungen, provisorisch zu über­tragen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebördcn.

1. In Gemaßheit Beschlusses Kurfürstlichen Mini­steriums des Innern vom 6. d. M., z. Nr. 2720 P- d. 3v wird hierdurch zur öffentlichen Kennt­niß gebracht, daß zu Kommissaren für die Wahlen der ländlichen Abgeordneten in Gemaßheit des §. 43 des Wahlgesetzes vom 30- Mai v. I bestimmt worden sind:

») für den Landwahlbezirk Hanau Herr Poli- zeidirektor Cornelius daselbst;

I») für den Landwahlbezirk Gelnhausen Herr Landralh Giller daselbst;

c) für den Landwahlbezirk Schlüchteru Herr Landrath Kramm daselbst.

Für Berhmderungssälle sind den genannten Kommissaren fubfiuuirt:

a) für den Landwahlbezirk Hanau der Polizei- direkiivnöassessor Fink daselbst;

b) für den Landwahlbezirk Gelnhausen der KreiSsetrerar Ullrich daselbst.;

c) für den Landwahlbezirk Schlächtern der Kreissekretar Wagner in Fulda.

Hanau am 8. April 186t.

Kurfürstliche Regierung.

H a r bo r d t.

2. In Gemaßheit Allerhöchster Entschließung vom 27. v. M. ist der Wohnsitz des Kurfürstlichen Forstinspektors der Forstinspektion Bracht von Schönstadt nach Wetter verlegt worden, was hierdurch bekannt gemacht wird.

Caffel am 11. April ^1861.

Kurfürstliches Oberforstkollegium.

v. L o r e n tz.

vt. Grosse.

3. Diejenigen Physiker, welche für die beginnende Impfung nicht mit Impfstoff versehen sind, kön­nen solchen von unterzeichneter Behörde beziehen. Dieser Impfstoff ist im März d. J. durch Rück- impfung auf eine Kuh regenerirt und zweimal durch Kinder weiter verimpsc, worden.

Caffel am 10. April 1861. 'z

Kurfürstliches Obermedizinalkollegium.

Gramer.

vt. Schwarzenberg.