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1861
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Wochenblatt
für Die
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Hanau, Donnerstag den 14. März 1861.
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Oberstlieutenant von Wangenheim, Kommandeur des JägerbataillonS, zum 3. Infanterieregiment ,
den Oberstlieutenant von Osterhausen, Kommandeur des Schützenbataill-ons, zum Jägerbataillon zu Verseyen;
den Major Bernei vom 3. Infanterieregiment 8um etaiemäßigen Stabsoffizier in demselben zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Major von Oeynhausen vom Leibgarde- regunent zum Kommandeur des SchüvenbataillonS zu ernennen.
Seine Königliche Hoheir der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Hauptmann Darapsky vom Artilleriereqi- ment zum Batteriechef und
den Premierlieutenant von Stamford vom Ar- tilleneregimenc zum Hauptmann und Kompagniechef der Handwerkerkvwpagnie zu ernennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Hauptmann Hornung vom 2. Infanterieregiment, unter Führung ä la suite dieses Regiments, jum KriegSministerium zu versehen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Reglerungöraih, Landrath Karl Friedrich von Stiernbergzu Eschwege, zum Regierungskommissar in Schmalkalden zu ernennen und
dem Dr. med. Theodor Bartholmai aus Mel- sungen die Praxis als Arzt und Wundarzt Ir Klaffe mit dem Wohnorte Sceinau zu gestalten.
Seine K pnigliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den Leibjäger August Wilhelm Theodor Gunde» lach aus Oberkaufungen zum Revierförster des Forstreviers Großenritte und
den Probaturgehülfen Jakob H o r ch l e r zum Probater bei der Oberfinanzkammer provisorisch zu er» nennen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem außerordentlichen StadtgerichtSassessor Wilhelm Jungermann in Cassel die allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu bewilligen.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Geheimen Oberftnanzrath Rommel zu Frankfurt die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS von Seiner Königlichen Ho- heit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhdin demselben verliehenen Ritterkreuzes Ir Klasse des LudwigöordenS zu ertheilen.