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1861

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Wochenblatt

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Hanau, Donnerstag den 14. März 1861.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Oberstlieutenant von Wangenheim, Kom­mandeur des JägerbataillonS, zum 3. Infanteriere­giment ,

den Oberstlieutenant von Osterhausen, Kom­mandeur des Schützenbataill-ons, zum Jägerbataillon zu Verseyen;

den Major Bernei vom 3. Infanterieregiment 8um etaiemäßigen Stabsoffizier in demselben zu er­nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Major von Oeynhausen vom Leibgarde- regunent zum Kommandeur des SchüvenbataillonS zu ernennen.

Seine Königliche Hoheir der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hauptmann Darapsky vom Artilleriereqi- ment zum Batteriechef und

den Premierlieutenant von Stamford vom Ar- tilleneregimenc zum Hauptmann und Kompagniechef der Handwerkerkvwpagnie zu ernennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Hauptmann Hornung vom 2. Infanteriere­giment, unter Führung ä la suite dieses Regiments, jum KriegSministerium zu versehen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Reglerungöraih, Landrath Karl Friedrich von Stiernbergzu Eschwege, zum Regierungskommissar in Schmalkalden zu ernennen und

dem Dr. med. Theodor Bartholmai aus Mel- sungen die Praxis als Arzt und Wundarzt Ir Klaffe mit dem Wohnorte Sceinau zu gestalten.

Seine K pnigliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

den Leibjäger August Wilhelm Theodor Gunde» lach aus Oberkaufungen zum Revierförster des Forstreviers Großenritte und

den Probaturgehülfen Jakob H o r ch l e r zum Pro­bater bei der Oberfinanzkammer provisorisch zu er» nennen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem außerordentlichen StadtgerichtSassessor Wil­helm Jungermann in Cassel die allerunterthänigst nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste zu bewilligen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:

dem Geheimen Oberftnanzrath Rommel zu Frankfurt die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen deS von Seiner Königlichen Ho- heit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhdin demselben verliehenen Ritterkreuzes Ir Klasse des LudwigöordenS zu ertheilen.