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JW 5

1861.

^Bs^u

Wochenblatt

für dir

Hana y, Donnerstag den 31. Januar 1861.

Ernennungen und Beförderungen.

Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnäkigst geruhet:

den Obermedizinalrath Dr. Friedrich Karl Jere- mias gramer bei dem Obermedizinalkollegium zu Cassel zum Geheimen Obermedizinalrathe zu ernennen;

die erledigte Pfarrei Deisel in der Klasse Tren- delburg dem Pfarrer Anton Ferdinand Ludwig Kon­rad Schenk zu Oberhülsa zu übertragen, und

keg Probaturgehülsen Johann Heinrich Mainz zu Cassel zum Probater bei der Regierung in Mar­burg provisorisch zu bestellen.

Allgemeine Verfügungen der Oberbebörden.

1. Diejenigen Besitzer von Hengsten in der Provinz Hanau, welche dieselben im Jahre 186t zur Stu- renbeteckung zu verwenden wünschen, werden hier, mit aufgeforkert, dieselben in den von den betref­fenden Kurfürstlichen Landrathsamlern dieserhalb bestimmt werdenden Terminen zu der gesetzlich angeordneten Besichtigung vorzuführen.

Zugteich wird unter Beziehung auf die diesseitige Bekanntmachung vom 4. Januar 1858, die Ver- ichristen wegen Zulassung der Stuten zu den Privathengsten betreffend, darauf aufmerksam ge­macht, daß nur fehlerfreie in jeder Beziehung zur Fortpflanzung brauchbare Beschäler zugelassen werden, und daß zufolge der gesetzlichen Bestimmungen derjenige, welcher seinen sengst ohne zuvor auSgewirkre Erlaubniß zur Stuten­

bedeckung verwendet, für jeden Konti aventionsfall eine Strafe von 10 Thlrn. verwirkt.

Cassel am 9. Januar 1861.

Kurfürstliche Landgestütdirektion. '». Eschstruth.

2. Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der vorhinnigen Finanzministerialabtheilung für die indirekten Abgaben vom 7. Februar 1852, die fernere Aufrechthaltung der gesetzlichen Vorschriften über die binnenländische Waarenkontrole in ver­schiedenen Zollvereinsstaaten betreffend, wird hier­durch weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß im Königreich Preußen jene Kontrole nunmehr ausnahmsweise bis auf Weiteres nur noch beibehalten worden ist:

Jn der Rhein Provinz:

a) in Beziehung auf den Verkehr mit Kaffee in allen Kreisen des Regierungsbezirks Düstel- dorf auf dem linken Rheinufer, sowie in den Kreisen Wesel (ReeS) auf dem rechten Rhein­ufer, ferner in den Kreisen Erkelenz, Heins­berg, Geilenkirchen, Aachen (Stakt- und Landkreis), Jülich, Düren, Montjoie, Mal- medy, des Regierungsbezirks Aachen, und Bergheim, Regierungsbezirks Cöln;

b) in Bcziehun auf den Verkehr mit Weiw in

, den Kreisen Saarbrücken, Saarlouis, Mcr- zig, Saarburg und Trier tRegiernngSbe- zirks Trier), sowie in den weinbauenden Gemeinden der Keise Bonn und Sieg (Re-