Wochenblatt
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Provinz H a n a u.
H a n a u, DonnerÜag den 17. Januar 1861
Ernennungen und Beförderungen.
Seine Königliche Hoheit der Kursor st haben allergnädigst geruhet:
die erledigte erste Pfarrstelle an der evangelischen Gemeinde zu Fulda dem streuen evangelischen Pfarrer August Roll Mann daselbst zu übertragen und denselben zugleich zum geistlichen Inspektor der In. spektiir Fulda zu bestellen, sodann
den Dr. iued. Heinrich v. Lengerke aus Marburg zum Phystkus und Amtswundarzt für das Amt Rosenthal provisorisch zu ernennen und
dem Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer Dr. med. Friedrich Louis Arthur Hildebrand zu Obersubl auch tu Ausübung der inneren Heilkunde zu gestalten.
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
dem Kanzlisten im Ministerium des Aeußern und des Kurfürstlichen Hauses, Adolph Weber,
dem Kanzlisten im Ministerium des Innern, Fried« rich Braunhof, und
dem Kanzlisten vom Gesammtstaatsministerium und im Geheimen Kabinete, Friedrich Scholing, das Prädikat „Registrator" allerhuldreichst zu verleihen.
'Seine Königliche Hoheit der Kurfürst haben allergnädigst geruhet:
den bisherigen Kammerlakei Heinrich Ha r t d e g e n nunmehr zu Allerhöchst Ihrem Kammerdiener zu ernennen.
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Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Alle diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hofofficen im Jahre 1860, namentlich für die Hofkämmerei, Hofküche, Hofkonditorei und Hofkellerei, desgleichen für den Mar- stall und das Leibgestüt zu Bebeibeck, die Hof- gärtnereien, die Hosjägerel, das Hofholzmagazin, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich über Hofbauten, bis jeßt im Nückstanke sind, wer. den mit Hinweisung auf die in der Berordnung vom 14. März 1801 angekrohten Nachtheile hierdurch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 31. Januar k. I. bei den betreffenden Behörden abzugeben.
Cassel am 20. Dezember 1860.
Kurfürstliches Oberhof marschallamt.
2. Die Rektorstelle zu Obernkirchen ist erledigt. Bewerber um dieselbe werden aufgefordert> sich innerhalb 3 Wochen bei dem Stadtschulvorstsnde zu Obernkirchen zu.melden.
Rinteln am 22. Dezember 1860.
Kurfürstliche Regierungskommission.' Specht.
vt. ÄeBtr.
3. Die Militairaushebung für das Jahr 1861, welche die Alterklasse 1840, sowie alle sonst im §. 44 des RekrutirungsgesetzeS vom 29. September 1848 bezeichneten jungen Leute umfaßt, findet für den hiesigen Bezirk, und zwar:
1) Dienstag den 22. Januar k. J.