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1861
H a n a u, Donnerstag den 10. Januar 1861.
Allgemeine Verfügungen der Oberbehörden.
1. Durch das Ableben des Pfarrers zu Hochstadt ist die dasige PfarrsteUe erledigt worden, was mit dem An fügen , daß BewerbungSgesuche um diese Stelle binnen 4 Wochen dahier einzureichen sind, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 17. Dezember 1860.
Kurfürstliches ev. Konsistorium.
H a r b o r d t.
vt. Spaugenberg.
2 Alle diejenigen, welche mit Einreichung ihrer Rechnungen über Lieferungen und Arbeiten für die Kurfürstlichen Hosofficen im Jahre 1860, na. mentlich für die Hofkämmerei, Hofküche, Hoskon- ditorei und Hoskellerei, desgleichen für den Mar- stall und das Leibgestüt zu Bebeibeck, die Hofgärtnereien, die Hofjägerel, das Hofholzmagazin, die Engraisserie und die Schweizerei, sowie endlich über Hofbaucen, bis jetzt im Rückstände sink, wer. den mit Hinweisung auf die in der Berorknung vom 14. März 1801 angedrohten Nachtheile hierdurch aufgefordert, jene Rechnungen ungesäumt
3.
4.
und längstens bis zum 3t. Januar k. J. bei den betreffenden Behörden abzugeben.
Cassel am 20. Dezember 1860.
Kurfürstliches Oberh ofmarfchatlamr
Unter Hinweisung auf, unsere Bekanntmachung vom 29. Oktober v. I. bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß heute in Gegenwart des betreffenden lankstankischen Ausschusses weiter für 50,000 Thaler kurhessische Kassenscheine ver brannt, demnach überhaupt nunmehr für 1,125,000 Thaler vernichtet worden sind. Cassel am 22. Dezember 1860.
Kurfürstliche Direktion der Hauptstaatstasse.
V. Wille.
vt. Stephan.
Die Rektorstelle zu Obernkirchen ist erledigt- - Bewerber um dieselbe werden ausgefordert, sich innerhalb 3 Wochen bei dem Stadtschulvorstanke zu Obernkirchen zu melden. Rinteln am 22. Dezember 1860.
Kurfürstliche Regie» ungökommission.
Specht.
vt Keller.
I
5.
Bekanntmachung.
Zufolge höherer ?lnordnung soll ein weiterer Betrag von 70,000 Thalern auf das unterm 30. Sep. tember 1852 verbriefte 4^proze»tige Staalsanlehn von 1,500.000 Thalern unter Bezugnahme auf die m den Lerbriefungen vorbehaltene deshaldige Befugniß abgetragen werden. Zu diesem Zweck hat eine Ner- loosunz der betreffenden Schuldverschreibungen bei der unterzeichneten Behörde heute Stgst gefunden und es sind in derselben folgende Nummern gezogen worden: